Strafe für Umweltsünder: Die Konsequenzen der Ölheizung-Austauschpflicht

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Das neue Gebäudeenergiegesetz verpflichtet die deutschen Gebäudeeigentümer dazu, ihre Öl- und Gasheizungen durch alternative und umweltfreundlichere Heizsysteme zu ersetzen, andernfalls riskieren sie hohe Bußgelder.

Energiewende im Heizungskeller: GEG-Änderung verbannt Öl- und Gasheizungen nach 30 Jahren

Ab 2024 müssen Hausbesitzer beim Einbau neuer Heizungen auf erneuerbare Energien setzen und mindestens 65 Prozent davon verwenden. Auch bestehende Öl- und Gasheizungen müssen spätestens nach 30 Jahren ersetzt werden.

In Anbetracht der bevorstehenden Abschaffung von Öl- und Gasheizungen überlegen viele Hausbesitzer, ob es bereits jetzt sinnvoll ist, ihre Heizung zu ersetzen. Allerdings sollten sie bedenken, dass das Umgehen eines gesetzlich vorgeschriebenen Austauschs mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann.

Strafen für Nichteinhaltung der Austauschpflicht von Ölheizungen und ähnlichem

Der Bußgeldrahmen von 5000, 15.000 und 50.000 Euro, der im Gebäudeenergiegesetz festgelegt wurde, war bereits in früheren Gesetzen wie der Energieeinsparverordnung und dem ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz enthalten.

Das Gebäudeenergiegesetz hat zu einer Senkung des mittleren Strafrahmens geführt, von 15.000 auf 10.000 Euro. Die Sanktionen aus den früheren Gesetzesversionen bleiben unverändert.

Das Bußgeld wird entsprechend der Schwere des Verstoßes gegen eine Pflicht oder ein Verbot festgelegt und soll nicht nur den Vorteil, der aus der Tat gezogen wurde, sondern auch den wirtschaftlichen Nutzen übersteigen. Es kann daher notwendig sein, zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden zu differenzieren.

GEG-Änderung bringt Veränderungen in Ordnungswidrigkeiten-Straftatbeständen

Katalog Ölheizung & Gasheizung Austauschpflicht: Strafe für Umweltsünden
Straftatbestände für Ordnungswidrigkeiten
Höhe der Strafe Straftatbestände
5.000 Euro Wer seine Wärmepumpe nicht oder nicht fristgerecht einer Betriebsprüfung unterzieht, ist verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Eine Strafzahlung wird fällig, wenn die Durchführung einer Optimierungsmaßnahme an der Wärmepumpe nicht erfolgt oder nicht rechtzeitig erfolgt.
5.000 Euro Wenn man seine Heizungsanlage nicht oder nicht fristgerecht einer Heizungsprüfung unterzieht, muss man eine Strafe zahlen.
5.000 Euro Eine Geldbuße muss von denen gezahlt werden, die ihre Heizung nicht hydraulisch abgleichen lassen oder dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun.
5.000 Euro Wer es versäumt, eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe auszutauschen oder nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einer Strafe rechnen.
5.000 Euro Wer eine Heizungsanlage unsachgemäß einbaut, platziert oder betreibt, wird mit dieser Strafe belegt.
5.000 Euro Es wird eine Strafe für diejenigen verhängt, die ihre Heizungsanlage nicht ausrüsten, nicht ordnungsgemäß ausrüsten oder dies nicht rechtzeitig tun.
5.000 Euro Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht korrekt oder nicht fristgerecht ausrüstet, hat eine Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Die Strafe gilt für denjenigen, der keine Bestätigung vorlegt, eine falsche oder unvollständige Bestätigung einreicht oder dies nicht rechtzeitig tut.
5.000 Euro Wer eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
5.000 Euro Personen, die es nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der mit ihrer Anlage bereitgestellten Wärme aus den in der Liste aufgeführten Brennstoffen erzeugt werden, werden mit einer Geldstrafe belegt.
5.000 Euro Eine Strafe ist für diejenigen vorgesehen, die ihre Heizungsanlage nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig mit einer angegebenen Anlage kombinieren.
5.000 Euro Für den Fall, dass die Verwendung der genannten festen Biomasse nicht in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel stattfindet und andere Materialien eingesetzt werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Strafe fällig.
5.000 Euro Jeder, der eine Wärmepumpen-Hybridheizung installiert, aufstellt oder betreibt, ist dazu verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Wer Erdgas zum Heizen nutzt, muss eine Strafe zahlen.

Bußgelder für Ignorieren des Heizungsaustauschs: GEG-Änderungen im Fokus

In der Gesetzesnovelle zum GEG wurden spezifische Änderungen eingeführt, die jeweils einem bestimmten Paragraphen zugewiesen wurden. Diese können direkt in der Novelle nachgelesen werden. Die Änderungen im Gebäudeenergiegesetz betreffen hauptsächlich neue Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro belegt werden können. Besondere Beachtung findet dabei die Nutzung von Wärmepumpen.

Während das neue Gesetz die Strafen für das Versäumnis, einen Energieausweis oder eine Kopie rechtzeitig zu liefern, auf 10.000 Euro erhöht hat, bleibt der Höchstbetrag von 50.000 Euro für Verstöße gegen die Wärmedämmung von Geschossdecken oder die Begrenzung der Wärmeabgabe von Leitungen und Armaturen bestehen.

Im Rahmen der Feuerstättenschau muss der Schornsteinfeger sämtliche Heizanlagen im Haus kontrollieren und daraufhin einen Bescheid ausstellen, der die erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten mit Fristen definiert.

Wenn Schornsteinfeger herausfinden, dass eine Heizung nicht mehr betrieben werden darf, müssen sie dies der zuständigen Behörde melden. Dr. Julian Schwark, Ressortleiter Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, erklärte gegenüber der Bild-Zeitung, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Kontrollbehörden gibt. In manchen Fällen wird lediglich eine Verwarnung ausgesprochen.

Heizungsumstellung: Wie viel Zeit bleibt noch?

Der Verbraucherschutz-Experte Patrick Biegon stellt gegenüber Bild klar, dass Verbraucher nicht befürchten müssen, sofort von den neuen Regelungen betroffen zu sein. Es gibt noch ausreichend Zeit, um sich über die Änderungen zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Hausbesitzer müssen sich keine Sorgen machen, dass sie mit Bußgeldern belegt werden, da die Vorschrift zur Nutzung erneuerbarer Energien lediglich für die Installation von neuen Heizungen gilt. Bestehende Heizsysteme können weiterhin betrieben und instand gehalten werden.

Das GEG hat eine mehrjährige Übergangsfrist für den Umstieg auf effiziente Heizsysteme vorgesehen, falls eine Heizung nicht mehr repariert werden kann. Robert Habeck hat bereits verschiedene Fördermöglichkeiten ins Spiel gebracht, um den Umstieg zu erleichtern.

Öl- und Gasheizungen: Trotz Klimawandel noch weit verbreitet

Derzeit werden in Deutschland mehr als 80 Prozent der Wärmenachfrage durch fossile Brennstoffe wie Öl und Gas gedeckt. Der größte Anteil davon entfällt auf Erdgas, das von fast 50 Prozent der deutschen Haushalte zur Beheizung genutzt wird.

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