Die Digitalisierung der Energiewende ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft Deutschlands. Der Bundestag hat am 20.04.2023 ein Gesetz verabschiedet, das den Einbau von Smart Metern beschleunigen soll.
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Neue Gesetzgebung für mehr Effizienz und Kosteneinsparungen: Smart Meter im Fokus
Am 20.04.2023 hat der Bundestag das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (20/5549) verabschiedet. Die Regierungskoalition setzt auf den Einbau von Smart Metern, um die Energieeffizienz zu steigern und das Stromnetz zu entlasten.
Endgültige Frist: Smart Meter bis 2032
Angesichts des Ausbaus erneuerbarer Energien und des vermehrten Einsatzes von Elektroautos und Wärmepumpen sei eine kluge Verbindung zwischen Stromerzeugung und -verbrauch unerlässlich, erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck. Hierbei sei eine digitale Umsetzung der Energiewende unter Einsatz von Smart Meter notwendig.
Die neue Gesetzesänderung soll die jährlichen Kosten für Verbraucher beschränken, indem die Gebühr auf 20 Euro gedeckelt wird. Die Kosten werden auf alle Stromkunden umgelegt, um die Netzentgelte zu decken. Zusätzlich sind flexible Stromtarife ab 2025 vorgesehen und alle Stromzähler sollen bis spätestens Ende 2032 auf Smart Meter umgestellt werden.
Smart-Meter-Rollout stockt: Das sind die Herausforderungen
Aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster wurde die Pflicht zum Einbau von Smart Metern vorläufig ausgesetzt. Die Markterklärung, die den Smart-Meter-Rollout im Februar 2020 offiziell gestartet hatte, wurde als „voraussichtlich rechtswidrig“ eingestuft. Klägerfirmen waren von dem Beschluss betroffen, Wohnungsunternehmen jedoch nicht, sofern sie noch nicht zur Installation verpflichtet waren.
Die strengen Sicherheitsanforderungen an Smart Meter werden durch den Einsatz von Smart Meter Gateways erfüllt, welche die Daten sammeln, verschlüsseln und weiterleiten müssen. Das Messstellenbetriebsgesetz schreibt vor, dass mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen zertifizierte intelligente Messsysteme auf den Markt bringen müssen.
In einer unerwarteten Ankündigung hat das BSI kurz vor der mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren am 25.5.2022 seine Entscheidung, die Marktverfügbarkeitserklärung aufzuheben, bekannt gegeben. Stattdessen hat die Behörde eine Übergangsregelung nach § 19 Abs. 6 MsbG erlassen, um sicherzustellen, dass der Rollout fortgesetzt werden kann. Diese Regelung betrifft den Einbau und Weiterbetrieb der Technologie durch die Messstellenbetreiber.
Vom Pilotprojekt zum flächendeckenden Smart-Meter-Rollout
Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat auf dem Future Energy Lab der Deutschen Energie-Agentur (Dena) am 20. Oktober 2022 ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das den politischen Neustart des Smart-Meter-Rollouts vorantreiben soll. Die Maßnahmen zielen darauf ab, bürokratische und rechtliche Hemmnisse zu beseitigen, um zeitnah Rechtssicherheit für den Rollout zu schaffen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Der gesetzlich vorgeschriebene Fahrplan für den Rollout
- Eine neue Regelung erlaubt es Verbrauchern mit einem jährlichen Stromverbrauch von unter 100.000 kWh (optional unter 6.000 kWh) sowie Erzeugern mit einer Leistung von bis zu 25 kW (optional 1 bis 7 kW), einen agilen Rollout in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung ist bis zum 31.12.2024 gültig.
- Zukünftig müssen Verbraucher mit einem Stromverbrauch von unter 100.000 kWh und Erzeuger mit einer Leistung von weniger als 100 kW den vollen Funktionsumfang für den Rollout umsetzen. Der Rollout soll bis zum 31. Dezember 2030 für 95 Prozent der betroffenen Nutzer abgeschlossen sein, wobei eine 20-prozentige Umsetzung bis zum 1. Dezember 2025 erforderlich ist.
- Ab dem Jahr 2025 wird es erlaubt sein, jedoch ab dem Jahr 2028 obligatorisch, dass Verbraucher mit einem Verbrauch von mehr als 100.000 kWh und Erzeuger mit einer Leistung von mehr als 100 kW ein Rollout durchführen. Dieser Rollout muss bis zum 31. Dezember 2028 zu 20 Prozent, bis zum 31. Dezember 2030 zu 50 Prozent und bis zum 31. Dezember 2032 zu 95 Prozent der betroffenen Nutzer abgeschlossen sein.
Die Bundesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, der am 11. Januar 2023 vom Kabinett unverändert gebilligt wurde. Dieser Entwurf wurde nun als erledigt erklärt. Wenn es sich um dringende Gesetzesvorhaben handelt, können identische Entwürfe gleichzeitig im Bundesrat und im Bundestag eingebracht werden, um eine parallele Beratung zu gewährleisten.