Solarpflicht: Seit dem 1. Januar 2023 besteht die Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen auf neuen Dächern

0

Ab dem 1. Januar 2023 müssen private Eigentümer in Berlin beim Bau neuer Gebäude die Solarpflicht berücksichtigen. Gemäß dem Berliner Solargesetz sind sie dazu verpflichtet, eine Photovoltaik-Anlage auf den Neubauten zu installieren und zu nutzen, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben.

Photovoltaikpflicht auch für Bestandsgebäude bei Dachaufstockungen und -sanierungen

Wenn Bestandsgebäude in privater Eigentümerschaft wesentlichen Umbauten wie einer Dachaufstockung oder Dachsanierung unterzogen werden, greift die Vorgabe auch für sie. Die Verpflichtung zur Nutzung von Solarenergie gilt gleichermaßen für Wohngebäude, Gewerbe und Industrie. Gemäß dem Gesetz müssen grundsätzlich 30 Prozent der Dachfläche für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden.

In Bezug auf Bestandsgebäude besteht die Möglichkeit, Dachaufbauten und Dachfenster von der zu berücksichtigenden Dachfläche abzuziehen. Gebäude mit einer Nutzungsfläche bis zu 50 Quadratmetern sind von der Verpflichtung zur Installation von Solarenergieanlagen ausgenommen. In Berlin unterstützt das Land den Ausbau von Solarenergie durch die Bereitstellung von Förderungs- und Beratungsangeboten. Das Solarzentrum Berlin bietet kostenfreie Erstberatungen für Privatpersonen und Unternehmen an, die unabhängig sind und keine spezifischen Produkte oder Hersteller bevorzugen.

Das Land Berlin hat das Förderprogramm SolarPLUS ins Leben gerufen, um Privatpersonen und Unternehmen beim Ausbau ihrer Solarenergieanlagen zu unterstützen. Besonders hervorgehoben wird dabei die Förderung von Stromspeichern, um den selbst erzeugten Strom größtenteils vor Ort nutzen zu können.

Berlin zeigt ein starkes Engagement für Solarenergie, indem es den Einsatz von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden aktiv fördert. Diese Initiative ermöglicht es historischen Gebäuden, nachhaltige Energie zu erzeugen und gleichzeitig ihren kulturellen und historischen Wert zu bewahren. Die Unterstützung umfasst auch die Finanzierung von Studien, Gutachten und Konzepten, um die erfolgreiche Umsetzung von Solarprojekten zu gewährleisten.

Am 17. Juni 2021 wurde das Solargesetz Berlin im Abgeordnetenhaus beschlossen und trat am 16. Juli 2021 in Kraft. Sein Ziel ist es, die Solarenergiepotenziale der Dächer in Berlin zu nutzen und damit einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Für die Gebäude der öffentlichen Hand in Berlin gelten bereits strengere Vorgaben gemäß dem Berliner Klimaschutz und Energiewendegesetz.

Lassen Sie eine Antwort hier