Die überarbeitete Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Bundesregierung hat Maßnahmen ergriffen, um die energetische Sanierung von Häusern zu unterstützen, indem sie neue Förderboni und leichtere Förderbedingungen eingeführt hat. Zusätzlich zu diesen Änderungen fördert die Bundesregierung seit dem 1. März 2023 auch den umweltfreundlichen Neubau von Gebäuden.
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Förderkriterien für Neubauten angepasst: Bundesregierung stärkt Klimaschutz
Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert und neue Förderkriterien für Neubauten eingeführt, um den Klimaschutz voranzutreiben. Die Reform zielt darauf ab, bis 2045 eine klimaneutrale Gebäudeinfrastruktur zu erreichen.
Kostenreduktion durch energetische Sanierung
Es ist wichtig, dass eine möglichst hohe Anzahl von Menschen die Förderung in Anspruch nehmen kann, um die energetische Sanierung bestehender Gebäude zu realisieren. Denn nur so kann sowohl der Klimaschutz nachhaltig gefördert als auch die Effizienz der Fördermaßnahmen maximiert werden.
Durch die finanzielle Unterstützung der Sanierungsförderung können die Bürgerinnen und Bürger ihre langfristigen Energiekosten erheblich reduzieren, indem sie ihre alten Fenster, Außentüren und Heizungsanlagen austauschen, die einen hohen Energieverbrauch verursachen.
Personen, die eine Komplettsanierung durchführen und dabei finanzielle Unterstützung erhalten möchten, sollten sich an die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wenden. Wenn jemand hingegen den Austausch von Fenstern, Türen oder Heizkesseln plant, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) der richtige Ansprechpartner. Künftig liegt die Zuständigkeit für Einzelmaßnahmen ausschließlich beim BAFA.
Aktualisierte Förderboni für leichteren Zugang
Die Reform des Bundesförderprogramms hat den Zweck, den Zugang zur Bundesförderung zu erleichtern. Dies wird unter anderem durch Vereinfachungen bei der Antragsstellung erreicht. Gleichzeitig werden neue Förderboni eingeführt, um die Anreize für Sanierungsmaßnahmen zu erhöhen. Um möglichst vielen Antragstellern zu helfen, wird die Effizienz des Programms gesteigert, was jedoch eine leichte Reduzierung der Fördersätze für einzelne Bauprojekte zur Folge hatte. Insgesamt stellt der Bund im Vergleich zu den Vorjahren eine erhöhte Menge an Fördermitteln bereit.
Seit Januar 2023 besteht die Möglichkeit, einen Bonus von 15 Prozentpunkten für die Durchführung von seriellem Sanieren zu erhalten. Mit Hilfe von innovativen, seriell vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen, einschließlich der dazu passenden Installationstechnik, lassen sich Sanierungsaufwand und Kosten signifikant verringern.
Die Förderung ab 2023 konzentriert sich auf effizientere Wärmepumpen und Biomasseheizungen, die einen besonders geringen Feinstaubausstoß haben. Seit August 2022 werden keine gasverbrauchenden Anlagen mehr gefördert. Stattdessen wird ein Heizungs-Tausch-Bonus speziell für Gaskessel eingeführt.
Die BEG-Förderung hat zum 1. Januar 2023 neue Regeln für ihre drei Teilprogramme eingeführt: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Wenn Sie sich für die aktuellen Förderkonditionen interessieren, finden Sie nähere Informationen.
Aktuelle Neubau-Förderrichtlinien ab März 2023 legen verstärkten Schwerpunkt auf Klimaschutz
Seit dem 1. März 2023 setzt die Bundesregierung auf die Förderung des Baus besonders umweltfreundlicher Gebäude durch die Vergabe von günstigen Krediten. Der Standard für solche Gebäude ist das Effizienzhaus 40, wobei für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“ eine noch höhere Förderung bereitgestellt wird. Diese neue Regelung wurde eingeführt, um die CO2-Emissionen im Gebäudebereich zu reduzieren und die deutschen Klimaziele zu erreichen.
In der Förderpolitik wird erstmals der gesamte Lebenszyklus von Gebäuden in den Fokus gerückt. Das vorrangige Ziel besteht darin, die Emissionen von Treibhausgasen von der Bauphase über den Betrieb bis hin zum potenziellen Rückbau zu verringern.
In Bezug auf die neue Förderrichtlinie hob Bundesbauministerin Klara Geywitz hervor, dass klimagerechtes Bauen zu einer Notwendigkeit geworden ist. Durch die Fortsetzung veralteter Bauweisen schädigt man nicht nur das Klima, sondern auch den eigenen Geldbeutel durch hohe Nebenkosten. Daher werden ausschließlich klimafreundliche Neubauprojekte mit einem jährlichen Fördervolumen von 750 Millionen Euro unterstützt.
Bei einem Effizienzhaus handelt es sich um einen energetischen Standard, der speziell für Wohngebäude entwickelt wurde. Um die Energieeffizienz einer Immobilie zu bestimmen, spielen zwei Hauptkriterien eine Rolle: der Gesamtenergiebedarf und die Wärmedämmung. Die Effizienzhaus-Stufen bieten einen Maßstab zur Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes im Vergleich zu einem Referenzgebäude. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite der KfW.
Seit dem 1. Januar 2023 regelt das Gebäudeenergiegesetz den gesetzlichen Neubaustandard, der nun der EH-55-Standard ist. Durch diese Maßnahme hat die Bundesregierung die Anforderungen an den erlaubten Primärenergiebedarf von Neubauten erhöht. Bis zum 1. Januar 2025 plant die Bundesregierung, die gesetzlichen Neubauvorgaben an den EH40-Standard anzupassen.