Um den Herausforderungen der aktuellen Wohnungsknappheit und steigenden Kosten auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber im Wachstumschancengesetz eine Sonderabschreibung für Wohngebäude beschlossen. Diese Maßnahme soll den Wohnungsbau ankurbeln und ist sowohl für Privatpersonen als auch Investoren von großem Interesse. Bei Fragen zu den Details dieser Sonderabschreibung steht Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Armin Weber von Ecovis in München zur Verfügung.
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Degressive Abschreibung: Vorteile für Bauherren und Investoren
Um den Wertverlust von Wohngebäuden auszugleichen, hat die Bundesregierung eine Sonderabschreibung eingeführt, die auf der degressiven Abschreibung basiert. Im Gegensatz zur linearen Abschreibung berücksichtigt die degressive Abschreibung den realen Wertverlust von Gebäuden, insbesondere in den ersten Jahren aufgrund schnell überholter Technik. Diese Sonderabschreibung ist befristet bis 2030 und gilt für die nächsten sechs Jahre. Sie kann bereits ab dem 1. Oktober 2023 auf Bauprojekte angewendet werden. Bauherren können jährlich sechs Prozent der Investitionskosten ohne Obergrenzen von der Steuer abziehen.
Bedingungen für Nutzung der Sonderabschreibung erfüllen
Sonderabschreibung gilt nur für neue Wohngebäude
Zeitliche Einschränkungen für Bauprojekte und Käufe
Steuerliche Vorteile für Bauprojekte: Ein Beispiel
Degressive Abschreibung: Kostenreduzierung bei Investitionen
Nehmen wir an, die Investitionskosten für das Wohngebäude betragen 600.000 Euro. Durch die degressive Abschreibung können Bauherren in den ersten beiden Jahren jeweils 6 Prozent der Investitionskosten von der Steuer absetzen. Das bedeutet eine Abschreibung von 36.000 Euro im ersten Jahr und 33.840 Euro im zweiten Jahr. Nach zwei Jahren beträgt der Restwert des Gebäudes 530.160 Euro.
Neue Steuervorteile für Bauherren und Investoren
Degressive Abschreibung: 33.840 Euro im ersten Jahr
Restwert nach Sonderabschreibung: 530.160 Euro
Einkommensteuergesetz ermöglicht lineare Abschreibung von 3 Prozent
Neue Abschreibungsmöglichkeiten für Wohngebäude ab 2023
Degressive Abschreibung: 18.000 Euro Einsparung
Restwertverlust: 18.000 Euro pro Jahr
Steuervorteile für Bauinvestitionen: Aufschwung für die Branche
Attraktive Vorteile für Bauwillige und Investoren
Mit der Einführung der Sonderabschreibung für Wohngebäude setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal zur Belebung der Bauwirtschaft. Besonders Bauwillige und Investoren profitieren von dieser Maßnahme, da sie jährlich bis zu sechs Prozent der Investitionskosten von der Steuer absetzen können, ohne dabei Obergrenzen beachten zu müssen. Dadurch wird der Bau neuer Wohngebäude finanziell erleichtert, was zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum beiträgt und den Wohnungsmarkt zukunftsfähig macht. Armin Weber von Ecovis in München betont die hohe Relevanz dieser Sonderabschreibung für alle Interessierten im Bau- und Investitionssektor.
Durch die Einführung der Sonderabschreibung für Wohngebäude wird eine attraktive Option geschaffen, um den Wohnungsbau zu fördern und den steigenden Wohnraumbedarf zu decken. Bauwillige und Investoren können von den Vorteilen der degressiven Abschreibung profitieren und somit einen wichtigen Beitrag zur Lösung der aktuellen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt leisten.