Im Zuge der Bemühungen der Bundesregierung, den Wohnungsbaubau in Deutschland zu unterstützen, hat die KfW im Auftrag des BMWSB die Förderbedingungen ihres Kreditprogramms „Wohneigentum für Familien“ verbessert. Eine bedeutende Änderung betrifft die Einkommensgrenze, die nun für Familien mit einem Kind von 60.000 EUR auf 90.000 EUR angehoben wurde. Für jede weitere Kinder erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 EUR. Darüber hinaus wurden die Kredithöchstbeträge, die von der Anzahl der Kinder abhängen, um bis zu 35.000 EUR erhöht.
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Neue Einkommensgrenzen: Familien profitieren
Um den Wohnungsbaubereich in Deutschland zu unterstützen, hat die KfW die Einkommensgrenze für das Kreditprogramm „Wohneigentum für Familien“ angepasst. Familien mit einem Kind können nun ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 90.000 EUR haben, um von der Förderung profitieren zu können. Bei jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 EUR. Darüber hinaus werden die Kredithöchstbeträge, die von der Anzahl der Kinder abhängen, um bis zu 35.000 EUR erhöht.
Maximal eine Wohneinheit pro Antrag
Im Rahmen des Wohnungsbauförderprogramms der KfW werden sowohl der Neubau als auch der Ersterwerb von klimafreundlichen und energieeffizienten Wohngebäuden zur Selbstnutzung unterstützt. Dabei gibt es zwei Stufen der Förderung: „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Die Förderung erstreckt sich auf sämtliche Kosten, einschließlich Baukosten, Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Die neuen Förderbedingungen treten am 16.10.2023 in Kraft.
Pro Antrag kann eine einzige Wohneinheit gefördert werden. Die Förderung steht Privatpersonen oder Haushalten offen, die mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten. Voraussetzung ist, dass in dem Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, welches das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht vollendet hat.
Bis zu 100 % Förderung für Bau, Planung und Begleitung
Die Förderung deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen ab. Das bedeutet, dass alle Ausgaben für den Bau eines Wohngebäudes, einschließlich der Kosten für Planung, Baubegleitung, Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung, abgedeckt werden können. Sogar Materialkosten, die durch Eigenleistung entstehen, werden gefördert. Die neuen Bedingungen treten am 16.10.2023 in Kraft.
Bundesregierung unterstützt nachhaltige Wohngebäude
Mit den verbesserten Förderbedingungen für das Kreditprogramm „Wohneigentum für Familien“ können nun mehr Familien, je nach Anzahl der Kinder, von erhöhten Kredithöchstbeträgen von bis zu 35.000 EUR profitieren und somit den Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung verwirklichen.
Um den Fokus auf Nachhaltigkeit und Energiesparen zu unterstreichen, unterstützt die Bundesregierung den Bau klimafreundlicher Wohngebäude. Familien, die ein neues Zuhause suchen, können nun von den verbesserten Förderbedingungen profitieren. Weitere Informationen sind auf der Website der KfW verfügbar.