Eine Hausratversicherung kann sinnvoll sein, um wertvolle Gegenstände im Außenbereich wie Gartenmöbel oder einen teuren Grill abzusichern. Sie bietet Schutz vor bestimmten Gefahren, einschließlich Einbruchdiebstahl. Einfacher Diebstahl hingegen ist nicht versichert. Es ist wichtig zu beachten, dass ein ungesichertes Fahrrad auf der Terrasse als Risikoausschluss gilt und daher nicht mitversichert ist, wie Bianca Boss, Vorständin des BdV, erklärt.
Versicherungsort: Auch Nebengebäude sind geschützt
Die Hausratversicherung erstreckt sich auf den Versicherungsort, der in der Police festgelegt ist. Dieser umfasst nicht nur die Wohnung oder das Haus, sondern auch angrenzende Terrassen, Balkone und Loggien. Räume in Nebengebäuden wie Garagen, Keller oder Dachboden sind ebenfalls versichert, sofern sie sich auf dem Grundstück der versicherten Immobilie befinden.
Ein starker Schutz vor Naturgewalten ist entscheidend, um den Hausrat im Außenbereich zu schützen. Während der eigenen Abwesenheit kann ein plötzlich aufziehendes Unwetter den Hausrat gefährden. Um dieses Risiko zu minimieren, ist es ratsam, lose Gegenstände entweder in den Innenräumen zu lagern oder sie sicher zu befestigen.
Schäden durch Sturm sind nur dann von der Hausratversicherung abgedeckt, wenn die Windgeschwindigkeit mindestens 62 Stundenkilometer (Windstärke 8) beträgt und der Sturm als solcher im versicherungsrechtlichen Sinne gilt.
Schäden, die durch Überschwemmungen verursacht werden, sei es durch fließende oder stehende Gewässer oder durch Witterungsniederschläge, sind von der Hausratversicherung nicht abgedeckt. Für eine umfassende Absicherung gegen solche Schäden ist eine Elementarschadenversicherung erforderlich.
Diebstahl im Außenbereich: Versicherungsschutz prüfen
Eine Hausratversicherung deckt verschiedene Gefahren ab, wie beispielsweise Einbruchdiebstahl. Einfacher Diebstahl hingegen wird nicht versichert. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in das Haus oder den Keller eingedrungen ist, um gestohlene Gegenstände zu versichern. Wird hingegen ein Gegenstand von der Terrasse gestohlen, ohne dass ein Einbruch stattfindet, handelt es sich um einfachen Diebstahl, der nicht abgedeckt ist. Einige Versicherer bieten jedoch Tarife an, die auch einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände versichern. Um Klarheit zu erhalten, empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen zu prüfen oder den Versicherer direkt zu kontaktieren.
Einbruchdiebstahl und Sturmschäden abgedeckt
Wenn es um den Schutz wertvoller Gegenstände im Außenbereich wie Gartenmöbel, Grills oder Fahrräder geht, bietet eine Hausratversicherung eine solide Absicherung. Sie schützt vor Schäden durch Einbruchdiebstahl und Naturgefahren wie Sturm. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der einfache Diebstahl nicht automatisch abgedeckt ist, es sei denn, es wurde eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen. Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, sollten Fahrräder ordnungsgemäß gesichert sein. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und bei Fragen den Versicherer direkt zu kontaktieren.