Biomasseheizungen: Konditionen und Anforderungen für staatliche Förderung

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Holz- und Pelletheizungen sind eine beliebte und umweltfreundliche Option für die Beheizung von Bestandshäusern. Im Jahr 2023 gibt es gute Nachrichten für alle, die über den Einbau einer Biomasseheizung nachdenken. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt trotz der aktuellen Haushaltssperre in Kraft, was bedeutet, dass Förderanträge für neue Heizungen weiterhin gestellt und bewilligt werden können. Dies ermöglicht Hausbesitzern, von finanzieller Unterstützung bei der Umstellung auf eine Biomasseheizung zu profitieren.

Kombinierte Förderung: Biomasseheizungen mit Solarthermie oder Wärmepumpe

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet attraktive Fördermöglichkeiten für den Einbau von Biomasseheizungen. Ab einer Nennwärmeleistung von fünf Kilowatt erhalten Hausbesitzer einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Diese Förderung ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Biomasseheizungen müssen in Kombination mit einer Solarthermie- oder Wärmepumpenanlage installiert werden und einen hohen Effizienzstandard aufweisen, mit einem Raumheizungsnutzungsgrad von mindestens 81 Prozent und einer Staubemission von maximal 2,5 Milligramm pro Kubikmeter.

Kombination von Biomasseheizungen mit Solarthermie für Klimageschwindigkeitsbonus

Für Eigentümer, die ihre Heizung schneller austauschen möchten, gibt es einen speziellen Bonus – den Klimageschwindigkeitsbonus. Bei Biomasseheizungen wird dieser Bonus jedoch nur gewährt, wenn sie mit einer Solarthermieanlage, einer Photovoltaikanlage zur Warmwasserbereitung oder einer Warmwasserwärmepumpe kombiniert werden. Im Jahr 2024 beträgt der Bonus 25 Prozent und wird allmählich reduziert. Ab dem 1.1.2037 entfällt der Bonus vollständig.

Für Biomasseheizungen, die besonders emissionsarm arbeiten und den Staubemissionsgrenzwert von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter einhalten, wird ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro gewährt. Dieser finanzielle Anreiz soll dazu beitragen, den Einsatz von umweltfreundlichen Heizungsanlagen zu fördern und die Luftqualität zu schützen.

Rückgängigmachung des Vertrags bei fehlender Förderung möglich

Ab dem 1.1.2024 werden im Antragsverfahren für die Förderung von Biomasseheizungen Änderungen vorgenommen. Vor Einreichung des Antrags muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen sein. Dieser Vertrag kann storniert werden, falls die Förderung nicht bewilligt wird. Zudem muss der Vertrag das voraussichtliche Umsetzungsdatum der Maßnahme enthalten. Es besteht die Möglichkeit, mit der Umsetzung der Maßnahme vor der Förderzusage zu beginnen, jedoch trägt man dabei das Risiko selbst.

Ab dem 1.1.2024 wird die KfW die Zuschussvergabe für Heizungsanlagen übernehmen, während das BAFA nur noch für den Bau von Gebäudenetzen sowie Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik außerhalb der Heizung zuständig sein wird.

Förderung für Holz- und Pelletheizungen bei energetischer Komplettsanierung

Auch im Rahmen einer umfassenden Sanierung, um das energetische Niveau eines Effizienzhauses zu erreichen, wird der Einbau von Holz- und Pelletheizungen staatlich gefördert. Der Zuschuss für die Gesamtsanierung kann bis zu 45 Prozent betragen. Dadurch erhalten Hausbesitzer finanzielle Unterstützung bei der Modernisierung ihrer Heizungsanlage und können gleichzeitig von den Vorteilen einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Beheizung profitieren. Die Förderung trägt dazu bei, die Kosten für die Sanierung zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Das Einbauen von Heizungsanlagen, die auf fester Biomasse basieren, bleibt auch nach dem 1.1.2024 für Bestandsgebäude und Neubauten erlaubt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sichert diese Option auch nach dem genannten Datum.

Holz und Pellets erfüllen das 65%-EE-Ziel für erneuerbare Energie

Eine wichtige Änderung betrifft die Bewertung von Holz und Pellets als klimaneutrale Option. Ursprünglich wurden sie in der Kabinettsfassung des GEG anders eingestuft, aber jetzt erfüllen sie das 65%-EE-Ziel. Dies bedeutet, dass sie einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie haben und somit eine umweltfreundliche Alternative zur herkömmlichen Heizung darstellen.

Nachhaltige Heizungsoption: Holz und Pellets im Fokus

Dank der neuen Fördermöglichkeiten im Jahr 2023 sind Holz- und Pelletheizungen eine attraktive Option für Hausbesitzer. Mit einem Zuschuss von bis zu 70 Prozent der Kosten, einem Klimageschwindigkeitsbonus und einem Emissionsminderungszuschlag können die finanziellen Aufwendungen für den Einbau einer Biomasseheizung deutlich gesenkt werden. Auch nach 2024 bleibt der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis fester Biomasse weiterhin möglich. Holz und Pellets ermöglichen eine umweltfreundliche und energieeffiziente Beheizung von Gebäuden.

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