Geld vom Staat: Wohnungsbauprämie und weitere Förderungen für den Immobilienerwerb

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Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Traum vom eigenen Zuhause dank staatlicher Förderungen, insbesondere der Wohnungsbauprämie, schneller realisieren. Die Wüstenrot Bausparkasse rät dazu, die vorhandenen Fördertöpfe noch vor Jahresende zu nutzen. Schon ab dem 16. Lebensjahr haben sie Anspruch auf staatliche Unterstützung zum Aufbau von Eigenkapital für späteres Wohneigentum. Dabei können Alleinstehende jährlich bis zu 700 Euro und Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner bis zu 1.400 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlen und eine staatliche Prämie von bis zu 10 Prozent erhalten.

Einkommensabhängige Förderung: Wohnungsbauprämie für Alleinstehende und Paare

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, Eigenkapital für den späteren Erwerb von Wohneigentum aufzubauen. Jährlich können Alleinstehende bis zu 700 Euro und Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner bis zu 1.400 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlen. Zusätzlich erhalten sie eine staatliche Prämie von bis zu 10 Prozent. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Einkommensgrenzen gelten.

Arbeitnehmer-Sparzulage für Beschäftigte mit niedrigem zu versteuerndem Einkommen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber leisten einen Beitrag zur finanziellen Vorsorge ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch vermögenswirksame Leistungen. Abhängig von Tarifverträgen können Beschäftigte jeden Monat bis zu 40 Euro an vermögenswirksamen Leistungen erhalten. Zudem steht ihnen die Arbeitnehmer-Sparzulage zur Verfügung, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Diese staatliche Unterstützung fördert die Vermögensbildung und ermöglicht den Aufbau von Eigenkapital für zukünftige Investitionen wie den Immobilienerwerb.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können von staatlichen Zulagen in Form von vermögenswirksamen Leistungen profitieren, die in einen Bausparvertrag fließen. Die staatliche Zulage beträgt bis zu 9 Prozent und jährlich maximal 43 Euro für Alleinstehende oder 86 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner. Es ist wichtig zu wissen, dass die Beantragung und Gewährung der Arbeitnehmersparzulage unabhängig von der Wohnungsbauprämie erfolgt.

Obwohl das zu versteuernde Einkommen die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage überschreitet, können Verbraucher trotzdem die Wohnungsbauprämie beantragen, solange sie die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie nicht überschreiten. Das bedeutet, dass Personen mit einem höheren Einkommen dennoch staatliche Förderungen in Anspruch nehmen können, um Eigenkapital für den späteren Erwerb von Wohneigentum aufzubauen.

Wohn-Riester: Förderung für den Erwerb von Haus oder Wohnung

Die staatlich geförderte Eigenheimrente, auch als „Wohn-Riester“ bekannt, wurde im Jahr 2008 eingeführt, um den Traum von den eigenen vier Wänden zu unterstützen. Mit diesem Modell haben Verbraucher die Möglichkeit, Eigenkapital für den späteren Erwerb einer Immobilie anzusparen oder ein bestehendes Wohndarlehen schneller zurückzuzahlen. Ab dem Jahr 2024 können die Wohn-Riester-Mittel auch für die energetische Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden.

Freie Verwendung der Wohnungsbauprämie für junge Bausparer bei Wüstenrot

Wenn junge Menschen unter 25 Jahren einen Jugend-Bausparvertrag bei Wüstenrot abschließen, winkt ihnen ein attraktiver Jugendbonus von bis zu 200 Euro. Nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist steht es ihnen frei, über die Verwendung der in den Bausparvertrag eingeflossenen Wohnungsbauprämie zu entscheiden, ohne einen Nachweis für den Wohnungsbau, -erwerb oder -modernisierung vorlegen zu müssen.

Wüstenrot informiert über staatliche Förderungen und das Bausparen

Möchten Sie mehr über staatliche Förderungen und das Bausparen erfahren? Die Wüstenrot Bausparkasse stellt Ihnen auf ihrer Internetseite umfassende Informationen zur Verfügung. Sie können aber auch persönlich mit einer Beraterin oder einem Berater sprechen, um Ihre individuellen Fragen zu klären. Nutzen Sie die vorhandenen Förderungen, um Ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen.

Vermögensbildung durch staatliche Förderungen für Eigenkapitalaufbau

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen möchten, können sie von den staatlichen Förderungen profitieren. Die Wohnungsbauprämie ermöglicht es ihnen, jährlich bis zu 700 Euro als Alleinstehende und bis zu 1.400 Euro als Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner auf einen Bausparvertrag einzuzahlen und eine staatliche Prämie von bis zu 10 Prozent zu erhalten. Dadurch können sie Eigenkapital für den späteren Kauf oder Bau einer Immobilie aufbauen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen von bis zu 40 Euro pro Monat zu erhalten. Diese Leistungen können sie beispielsweise in einen Bausparvertrag einzahlen, um ihr Vermögen für den späteren Immobilienerwerb oder die Tilgung eines Wohndarlehens aufzubauen. Zusätzlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der staatlichen Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren, die ihnen eine finanzielle Unterstützung durch eine staatliche Zulage gewährt. Junge Menschen unter 25 Jahren haben zudem die Möglichkeit, attraktive Jugend-Bausparverträge abzuschließen. Informieren Sie sich bei Wüstenrot über die verschiedenen staatlichen Förderungen und nutzen Sie die vorhandenen Möglichkeiten, um Ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen.

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