Ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung zu errichten, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Größe, die Nutzung und die jeweiligen Landesbauordnungen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Während kleine Geräteschuppen in vielen Regionen genehmigungsfrei sind, gelten für bewohnbare Gartenhäuser strengere Vorschriften. Welche Regeln gelten und wann eine Genehmigung erforderlich ist, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Gartenhaus: Der perfekte Rückzugsort im Grünen
Ein Gartenhaus ist mehr als nur ein praktisches Aufbewahrungshäuschen für Werkzeuge und Gartenmöbel. Es kann zu einem gemütlichen Rückzugsort werden, an dem du dich entspannen, kreativ sein oder einfach die Natur genießen kannst. Ob als kleines Büro, Hobbyraum oder einfach als Ort für gesellige Zusammenkünfte – ein Gartenhaus bietet vielseitige Nutzungsmöglichkeiten und schafft eine angenehme Atmosphäre im Garten. In dieser Anleitung zeigen wir dir, wie du das ideale Gartenhaus für deine Bedürfnisse findest und es perfekt in deinen Garten integrierst.
Welche Vorschriften gelten für den Bau eines Gartenhauses?
Vor jeder neuen Gartensaison überlegen sich viele Hausbesitzer, wie sie ihren Außenbereich gestalten möchten. Ein Gartenhaus ist nicht nur praktisch, sondern auch ein ästhetisches Highlight. Es bietet einen idealen Platz zur Aufbewahrung von Gartenutensilien und Möbeln, wodurch der Garten ordentlich und gepflegt aussieht. Oftmals wird ein einfaches Gartenhäuschen durch An- oder Umbauten zu einem größeren Raum mit einer Terrasse oder einem Carport erweitert.
Es ist jedoch wichtig, sich vor dem Bau oder der Erweiterung eines Gartenhauses über die erforderlichen Genehmigungen zu informieren. Fehlt die notwendige Baugenehmigung, kann dies zu unangenehmen Konsequenzen führen – im schlimmsten Fall wird das nicht genehmigte Gebäude von den Behörden abgerissen. Zudem können Streitigkeiten mit Nachbarn entstehen, wenn diese sich durch das neue Bauwerk gestört fühlen.
Die gesetzlichen Bestimmungen dienen dazu, die optische Harmonie innerhalb von Wohngebieten zu wahren und gleichzeitig sicherzustellen, dass Sicherheitsvorgaben eingehalten werden. Besonders bei komplexeren Bauwerken wie Blockhäusern mit Stromanschlüssen oder Kaminen ist es aus Sicherheitsgründen unerlässlich, eine gründliche Prüfung und Genehmigung durch die zuständigen Stellen zu erhalten.
Wichtige gesetzliche Vorgaben für den Bau eines Gartenhauses
Bei jedem Bauvorhaben müssen folgende Rahmenbedingungen beachtet werden:
- bundesweit gültiges Planungsrecht
- Länderbauordnung
- Bebauungsplan
- kommunale Sonderregelungen
In den entsprechenden Vorschriften wird definiert, in welchem Bereich ein Gartenhaus gebaut werden darf und bis zu welcher Größe dieses ohne eine behördliche Genehmigung errichtet werden kann. Darüber hinaus spielt es eine Rolle, ob das Grundstück in einem ausgewiesenen Baugebiet oder im sogenannten Außenbereich liegt, wenn es um die Genehmigung für den Bau des Gartenhauses geht.
Die genauen Bestimmungen variieren je nach Bundesland. Während beispielsweise in Niedersachsen ein Gartenhaus bis zu einem Volumen von 40 Kubikmetern ohne Genehmigung aufgestellt werden darf, ist es in Bayern mit einer Grenze von 75 Kubikmetern erlaubt, deutlich größere Bauwerke ohne eine behördliche Zustimmung zu errichten. Es gibt jedoch eine weitere Einschränkung: Genehmigungsfreie Gartenhäuser dürfen keine Feuerstellen, Räume zum Aufenthalt oder sanitäre Einrichtungen enthalten.
Welche Bestimmungen gelten in den einzelnen Bundesländern?
Die Bauvorschriften variieren je nach Bundesland, jedoch gibt es auch einige allgemeine Übereinstimmungen. In jedem Land gibt es eine festgelegte Mindestgröße, ab der für den Bau eines Gartenhauses eine Genehmigung erforderlich ist. Die Anforderungen werden strenger, wenn das Gartenhaus nicht in einem Bebauungsgebiet, sondern in einem unbebauten Außenbereich errichtet werden soll.
Baugebiet | Baugebiet | Außenbereich |
---|---|---|
Baden-Württemberg | mehr als 40 Kubikmeter | mehr als 20 Kubikmeter |
Bayern | mehr als 75 Kubikmeter | ausschließlich mit Baugenehmigung |
Berlin | ab 10 Quadratmeter Fläche | ausschließlich mit Baugenehmigung |
Brandenbur | mehr als 75 Kubikmeter | ausschließlich mit Baugenehmigung |
Bremen | mehr als 30 Kubikmeter | mehr als 6 Kubikmeter |
Hamburg | mehr als 30 Kubikmeter | ausschließlich mit Baugenehmigung |
Hessen | mehr als 30 Kubikmeter | ausschließlich mit Baugenehmigung |
Mecklenburg-Vorpommern | ab 10 Quadratmeter Fläche | ausschließlich mit Baugenehmigung |
Niedersachsen | mehr als 40 Kubikmete | mehr als 20 Kubikmeter |
Nordrhein-Westfalen | mehr als 30 Kubikmeter | ausschließlich für Land- und Forstwirtschaft |
Rheinland-Pfalz | mehr als 50 Kubikmeter | mehr als 10 Kubikmeter |
Saarland | ab 10 Quadratmeter Fläche | ausschließlich mit Baugenehmigung |
Sachsen | ab 10 Quadratmeter Fläche | ausschließlich mit Baugenehmigung |
Sachsen-Anhalt | ab 10 Quadratmeter Fläche | ausschließlich mit Baugenehmigung |
Schleswig-Holstein | mehr als 30 Kubikmeter | mehr als 10 Kubikmeter |
Thüringen | ab 10 Quadratmeter Fläche | ausschließlich mit Baugenehmigung |
Quelle: Eigene Recherche, ein Auszug |
Zusätzliche Vorschriften für Gartenhäuser: Was bei der Planung zu beachten ist
Auch wenn ein Gartenhaus innerhalb der Größenbegrenzungen liegt, müssen weitere Regeln beachtet werden:
- nur einstöckig sein
- nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden
- nicht als Gästezimmer genutzt werden
- nicht mit einer Heizung, Toilette oder Strom ausgestattet sein
Worauf bei kommunalen Vorschriften geachtet werden muss
Auch auf kommunaler Ebene gibt es spezifische Vorschriften, die beim Bau eines Gartenhauses berücksichtigt werden müssen. Häufig wird es untersagt, das Gartenhaus zu nahe an der Grenze zum Nachbargrundstück zu errichten. Darüber hinaus verlangen viele Städte und Gemeinden eine Genehmigung, wenn das Gartenhaus eine bestimmte Höhe überschreitet, meist ab drei Metern. In vielen Fällen wird eine Genehmigung auch abgelehnt, wenn die Struktur entlang der Grundstücksgrenze eine Länge von neun Metern überschreitet. Wird das Gartenhaus auf einer stabilen Betonplatte errichtet, ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich.
Wer also ein Gartenhaus errichten möchte, sollte sich nicht nur über die landesweiten Bestimmungen informieren, sondern auch den lokalen Bebauungsplan sorgfältig prüfen. Dieser Plan legt fest, wie viel Fläche des Grundstücks für Bauten genutzt werden darf und welche Bereiche für das Gartenhaus zulässig sind. Bei großen Wohnflächen, wie sie beispielsweise bei Bungalows vorkommen, könnte es sogar sein, dass der Bau eines Gartenhauses nicht gestattet ist. Da diese Regelungen von Gemeinde zu Gemeinde variieren, ist es unerlässlich, sich vorab gründlich zu informieren.
Besondere Vorschriften für Schrebergärten
Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland rund eine Million Hobbygärtner, die einen Großteil ihrer Freizeit in Kleingartenanlagen verbringen. Ein Gartenhaus ist dabei für viele ein unverzichtbarer Bestandteil. Die Errichtung solcher Lauben unterliegt jedoch dem Bundeskleingartengesetz.
Laut §3 dieses Gesetzes darf eine Gartenlaube – inklusive überdachtem Sitzbereich – eine maximale Grundfläche von 24 Quadratmetern haben, ohne dass eine Baugenehmigung erforderlich ist. Allerdings ist es strikt untersagt, das Gartenhaus als festen Wohnsitz zu nutzen. Es dient lediglich als vorübergehender Rückzugsort, etwa bei schlechtem Wetter, sowie zur Aufbewahrung von Gartengeräten.
Der Weg zur Baugenehmigung für Gartenhäuser: Schritt für Schritt erklärt
Bevor mit dem Bau eines Gartenhauses begonnen wird, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Genehmigung erforderlich ist oder das Vorhaben genehmigungsfrei umgesetzt werden kann. Dafür empfiehlt es sich:
Damit Sie viel Freude mit Ihrem Gartenhaus haben, sollten Sie unbedingt eine Baugenehmigung haben. (#02)
Bevor man sich für den Kauf eines Gartenhaus-Bausatzes entscheidet, ist es ratsam, sich frühzeitig bei der zuständigen kommunalen Baubehörde zu erkundigen. Am besten nimmt man eine Broschüre oder eine Produktbeschreibung des gewünschten Modells mit und stellt die Anfrage direkt vor Ort. In vielen Fällen kann die Behörde sofort eine Auskunft geben, sodass einer zeitnahen Umsetzung des Projekts nichts im Wege steht.
Falls das Vorhaben eine offizielle Baugenehmigung erfordert, muss ein qualifizierter Fachmann mit der Erstellung des Bauantrags beauftragt werden. Einige Gemeinden setzen für die Unterzeichnung des Antrags eine spezielle Bauvorlageberechtigung voraus, während andernorts ein formloser Antrag genügt.
Dieser Antrag sollte alle wesentlichen Details zum geplanten Gartenhaus enthalten – darunter Angaben zu den verwendeten Materialien, den Maßen sowie der genauen Position auf dem Grundstück. Auch die geplante Ausstattung muss gegebenenfalls aufgeführt werden.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist ein Lageplan, der die exakten Grundstücksgrenzen und die Position des Gartenhauses klar darstellt. Solange alle baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden, wird die Genehmigung in der Regel problemlos erteilt. Die anfallenden Gebühren für die Baugenehmigung bewegen sich meist im Bereich von mehreren hundert Euro.
Elektrischer Anschluss im Gartenhaus: Das ist erlaubt und dazu braucht man eine Genehmigung
Ein Gartenhaus dient längst nicht mehr nur als Lagerraum für Gartengeräte – viele nutzen es als gemütlichen Rückzugsort, Hobbyraum oder sogar als Gästeunterkunft. Doch sobald Strom für Beleuchtung, Heizung oder andere elektrische Geräte benötigt wird, stellt sich die Frage: Welche Vorschriften gelten und wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Darf ein Gartenhaus mit Strom versorgt werden?
Grundsätzlich ist es möglich, ein Gartenhaus mit Strom auszustatten, solange keine baurechtlichen Vorgaben verletzt werden.
Dabei gibt es verschiedene Optionen:
- Verlängerungskabel vom Wohnhaus – nur für den kurzfristigen Gebrauch, da keine dauerhafte Lösung.
- Erdkabel-Festanschluss – sollte von einem Elektrofachbetrieb verlegt werden.
- Solarstrom oder Generator – eine autarke Lösung für Standorte ohne festen Stromanschluss.
Welche Variante die beste ist, hängt vom Nutzungszweck ab. Wer regelmäßig elektrische Geräte betreiben möchte, sollte auf eine sichere und fachmännische Installation setzen.
In welchen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich?
Ein einfacher Geräteschuppen benötigt in der Regel keine Genehmigung. Sobald jedoch bestimmte bauliche Maßnahmen hinzukommen, kann eine behördliche Erlaubnis erforderlich sein, insbesondere wenn:
- Feste Elektroinstallationen: wie Steckdosen oder Dauerbeleuchtung eingebaut werden.
- Heizgeräte: betrieben werden, die dauerhaft Wärme erzeugen.
- Sanitäre Einrichtungen: wie ein WC oder eine Dusche installiert werden.
- Das Gartenhaus als Wohnraum oder Gästeunterkunft genutzt wird.
- Größen- oder Nutzungsgrenzen überschritten werden: – die Vorgaben variieren je nach Bundesland.
Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von den regionalen Bauvorschriften ab. Eine Nachfrage beim örtlichen Bauamt gibt Klarheit.
Sicherheitstipps für den Stromanschluss im Gartenhaus
Unabhängig davon, ob der Strom über ein fest verlegtes Kabel oder eine Solaranlage ins Gartenhaus gelangt – Sicherheit hat oberste Priorität. Wichtige Punkte, die zu beachten sind:
- Ein FI-Schutzschalter ist Pflicht, um Stromschläge oder Kurzschlüsse zu vermeiden.
- Wetterfeste Kabel und Steckdosen sollten für den Außeneinsatz geeignet sein.
- Erdkabel müssen mindestens 60 cm tief verlegt werden, um Beschädigungen zu verhindern.
- Elektroinstallationen sollten nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, um Risiken zu minimieren.
Ein sicher installierter Stromanschluss macht das Gartenhaus nicht nur komfortabler, sondern sorgt auch für eine langfristige und gefahrlose Nutzung.
Fazit: Nicht zu empfehlen: Bauen der Gartenlaube ohne Genehmigung
Nicht selten verlassen sich Bauherrn auf ihr Glück und stellen das gewünschte Gartenhäuschen einfach auf. Die Hoffnung, dass die zuständige Behörde dieses gar nicht merkt, erweist sich jedoch leider häufig als Trugschluss. Womit die meisten Garten-Fans nicht rechnen, sind Nachbarn, denen das neue Gartenhaus ein Dorn im Auge ist und die sich deshalb nicht scheuen, bei den Behörden eine entsprechende Meldung zu machen.
Es lohnt sich auf jeden Fall, vor dem Bau mit den Nachbarn freundlich zu reden und sie über das Vorhaben zu informieren. Oft reicht das schon aus, um eine Zustimmung zu erhalten und Nachbarschaftsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Nichts ist ärgerlicher als Konflikte, die teilweise in jahrelange, erbitterte Rechtsstreits münden, viel Geld kosten und darüber hinaus die Atmosphäre unter den Nachbarn dauerhaft zerstören. Im schlimmsten Fall wird sogar die Entfernung des Gartenhauses angeordnet.
Bildnachweis:© Alle Bilder garten-q.
3 Kommentare
Vielen Dank für den sehr ausführlichen Artikel. Mir war das bisher so nicht bewusst und ich bin sehr froh, dass ich zufällig über Ihren Text gestolpert bin, da gerade der Aspekt Außensauna für mich aktuell eine große Rolle spielt. Nun werde ich wohl in Zukunft öfter hier vorbeischauen, um rund ums Haus auf dem Laufenden zu bleiben. =)
Danke!
Herzlich Dank für den Artikel. Genau so eine Liste für die Bundesländer habe ich gesucht, denn wir sind gerade dabei ein Gartenhaus zu planen.
Viele Grüße
M. Mueller
Super Artikel… Genau diese Info’s habe ich gesucht!