Wir alle wollen in der Wohnung Ruhe und Entspannung finden. Wie nervig, wenn der Hund des Nachbarn ständig bellt und sich das Ehepaar gegenüber laustark streitet! Doch was gilt als Ruhestörung und was können Sie dagegen tun?
Rechtliche Regelungen zur Ruhestörung
Im Gesetz ist nicht die Ruhestörung an sich geregelt, sondern es geht um einzuhaltende Lärmzeiten. Normalerweise ist davon auszugehen, dass zwischen 13:00 und 15:00 Uhr Mittagsruhe herrschen sollte, zwischen 22:00 und 06:00 Uhr Nachtruhe. Geregelt sind die Zeiten aber nicht allgemein, sondern es geht vor allem um die Tätigkeiten oder Verhaltensweisen, die den Lärm verursachen und als störend empfunden werden.
Rasenmähen, das Hören lauter Musik oder Kindergeschrei: Dies sind die Klassiker, mit denen sich Anwälte und Gerichte auseinandersetzen müssen und die regelmäßig zu Streitigkeiten unter Nachbarn führen. Dabei gilt ganz klar, dass die Verursachung von Lärm untersagt ist, wobei als Lärm das empfunden wird, was andere stört. Da das Gesetz aber nicht in jedem Fall ganz klar ist, gibt es in der Regel Hausordnungen, die feste Regelungen zu Ruhezeiten und Ruhestörungen beinhalten.
Ansonsten gilt beispielsweise § 117 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes, das Lärm als störenden Faktor für Personen definiert. Er gilt als Ordnungswidrigkeit, die im schlimmsten Fall durch die Polizei zu beenden ist. Nicht selten befassen sich dann die Gerichte mit dem Fall, die letzten Endes einer Unterlassungsklage stattgeben oder ein teilweise hohes Bußgeld verhängen.
Wann liegt eine Ruhestörung vor?
Die Definition einer Ruhestörung legt jeder anders aus. Während den einen nur das laute Getrampel der Familie mit drei Kindern in der Wohnung gegenüber stört, weil es allabendlich erst nach 20:00 Uhr beginnt, stört den anderen bereits das angelassene Auto mit dem Sportauspuff.
Was ist also Lärm?
- Lärm entsteht durch Geräusche, die lauter als übliche Geräusche aus dem Alltag sind.
- Lärm herrscht, wenn jemand während der Ruhezeiten den Rasen mäht.
- Lärm entsteht durch einen mehrmals täglich und langanhaltend bellenden Hund.
- Lärm tritt bei durchgehenden Arbeiten mit bestimmten Werkzeugen auf (Bohr- und Schleifmaschinen).
- Lärm entsteht bei lauten Geräuschen während der üblichen Ruhezeiten.
- Musik, die lauter ist als Zimmerlautstärke, gilt als Lärm.
- Lärm entsteht bei dauerhaftem Musizieren über zwei bis drei Stunden täglich.
- Lärm tritt auf, wenn Partys ab 22:00 Uhr stattfinden.
- Unterhalten sich Leute auf dem Balkon oder im Garten und stören damit die Nachtruhe ab 22:00 Uhr, so gilt auch das als Lärm.
Sicherlich definiert Lärm jeder Mensch anders, denn während die einen besonders empfindlich sind und schon auf leisere Geräusche genervt reagieren, empfinden andere die Töne einer Bohrmaschine oder des Presslufthammers auf dem Hof als Lärm. Eine Ruhestörung liegt immer dann vor, wenn die individuelle Toleranzgrenze gegenüber den Geräuschen überschritten wird. Leider lässt sich aber nicht jeder Lärm vermeiden.
Beispielsweise müssen häufig Renovierungs- und Wartungsarbeiten am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden, diese lassen sich in vielen Fällen auch nicht aufschieben. Ein wenig gegenseitige Rücksichtnahme ist hier gefragt, denn es kann jeder in die Lage kommen, eine Arbeit, die mit der Entstehung von Lärm verbunden ist, ausführen zu müssen. Dann erwartet auch dieser Mensch, dass ein wenig Nachsicht walten gelassen wird.
Nächtliche Ruhestörung: Maßgeblich ist die Lärmquelle
Die Nachtruhe ist auf die Zeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr festgelegt. Schnell ist hier die Rede von einer Ruhestörung, doch es muss beachtet werden, woher der Lärm kommt. Geht es beispielsweise um nächtliches Babygebrüll, so muss dieses hingenommen werden. Wenn größere Kinder aber allabendlich nach dem Abendessen mit Toben und Schreien beginnen, muss das nicht als normal erachtet werden.
Dies gilt auch für Streitigkeiten in anderen Mietswohnungen. Regelmäßige und vor allem lautstarke Familienkonflikte können zur Abmahnung führen und sind für andere Mieter ein Grund, die Miete zu mindern. Ein gelegentlicher Ehekrach ist aber in Ordnung und gehört zum normalen Leben dazu. Wenn sich ein Ehepaar aber regelmäßig länger als eine halbe Stunde lang verbal attackiert, muss es mit einem Bußgeld rechnen.
Tierhalter müssen dafür sorgen, dass ihre Vierbeiner niemanden belästigen. Dazu zählt auch, dass Hunde nachts nicht bellen dürfen und auch tagsüber kein andauerndes Gebell zumutbar ist. Wieder droht ein Bußgeld, wenn der Tierhalter nicht Abhilfe schafft.
Sogar das Duschen oder Baden in der Nacht ist reglementiert: Ihnen steht maximal eine halbe Stunde zu, dann müssen Sie mit der Körperpflege fertig sein und dass Wasser wieder aus der Wanne herausgelassen haben.
Ruhestörung: Was tun?
Oftmals ist den Lärmverursachern gar nicht bewusst, dass sie für Unmut sorgen oder gesorgt haben. Ein klärendes Gespräch kann dann helfen und steht ganz im Sinne einer guten Nachbarschaft. Doch leider sind nicht alle Mieter einsichtig oder werden sogar laut bzw. versuchen, gegen den Beschwerdeführer vorzugehen. Dann ist ein Gespräch mit dem Vermieter angesagt, der für Ruhe sorgen muss. Andernfalls steht Ihnen das Recht auf Mietminderung zu.
Hilft alles nichts und Sie wollen gegen Ruhestörungen vorgehen, so muss die Polizei helfen. Diese kommt bei gemeldeter Lärmbelästigung und macht Streits oder Partys rasch ein Ende. Sie erinnert die Lärmverursacher auch daran, dass sie sich ruhig verhalten müssen und kann Bußgeldbescheide verhängen. Wird ein solches Bußgeld gerichtlich verhängt, beträgt es meist zwischen 5.000 und 50.000 Euro, denn der Gesetzgeber räumt allen Mietern ein großes Recht auf Ruhe ein.
Wichtig: Als Anhaltspunkt für eine Ruhestörung bzw. den Zeitpunkt, ab wann diese beginnt, gilt die Zimmerlautstärke. Wer sich über eine dauernde Lärmbelästigung beschweren will, sollte zudem ein Lärmprotokoll anfertigen, denn es reicht nicht, einfach nur zu behaupten, dass eine Belästigung vorliegen würde. Als Richtwert dient ein Lautstärkepegel von nachts über 30 dB und tags über 40 dB. Schreiben Sie das Lärmprotokoll über einen längeren Zeitraum und messen Sie die Lautstärke. So ausgerüstet lässt sich eine Beschwerde besser platzieren!
Rechtsweg als Lösung
Hilft alles nichts und der Lärmverursacher macht immer noch Krach, kann ein Rechtsstreit infrage kommen. Auch hierfür sollten Sie in der Lage sein, die Störungen und Beeinträchtigungen belegen zu können. Das Lärmprotokoll sollten Sie über eine Dauer von mindestens vier Wochen und unter Berücksichtigung von Dauer und Häufigkeit des Krachs führen. Auch Zeugen sind hilfreich und können vor Gericht benannt werden. Generell ist es empfehlenswert, sich für das weitere Verfahren einen Anwalt zur Seite zu holen, der dafür sorgt, dass die Klage eingereicht wird und der Ihre Vertretung vor Gericht übernimmt.
Vor dem Gang zum Anwalt sollten Sie aber unbedingt mit dem Vermieter sprechen. Dieser ist dazu verpflichtet, die Interessen eines jeden einzelnen Mieters wahrzunehmen und muss sich um die Einhaltung von Ruhezeiten kümmern. Erst dann, wenn dieses Vorgehen auch erfolglos geblieben ist, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Gut zu wissen: Eine angedrohte Mietkürzung kann sich zwischen 10 und 20 Prozent belaufen, mehr dürfen Sie nicht einbehalten. Vor einem solchen Schritt sollten Sie sich aber unbedingt rechtlich absichern! Nicht selten wird ein einbehaltener Mietteil als Rückstand bei den Zahlungen gewertet und als Kündigungsgrund herangezogen.
Lärm durch Haus- und Wohnungseigentümer
Während Ihnen als Mieter bei nächtlichem Lärm der Vermieter hilfreich zur Seite stehen kann, sieht das bei Wohnungs- und Hauseigentümern anders aus. Hier hilft zuerst nur das persönliche Gespräch, das hoffentlich eine Lösung herbeiführen kann. Ist das nicht der Fall und die Nachbarn lärmen fröhlich weiter, hilft meist nur die Polizei oder Sie gehen zum Rechtsanwalt. Dieser wird dafür sorgen, dass ein Bußgeld verhängt wird. Auch eine Unterlassungsklage kann die Lösung sein und führt hoffentlich wieder zu Ruhe.
Einer einvernehmlichen Nachbarschaft dürfte das aber nicht gerade zuträglich sein, daher sollten Sie unbedingt versuchen, andere Lösungen zu finden. Außerdem sollten Sie dabei bedenken, was der Grund für den Lärm ist. Handelt es sich um Partyfreunde, die ständig Krach machen? Oder sind die Nachbarn eher sehr streitlustig? Sind es ihre Hunde, die tagsüber eingesperrt sind und dann bellen? Oder toben die Kinder einfach nur lebhaft herum? Im besten Fall finden Sie eine Möglichkeit, um darüber miteinander zu sprechen und suchen gemeinsam nach einer Lösung für Ihr Problem.
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Infografik: friendsurance.de