Altersgerechtes Wohnen: Was Ihnen wirklich zusteht, die Zuschüsse, was Sie als Mensch brauchen und warum

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Wer sein Leben lang gearbeitet hat, möchte sich später auch etwas gönnen. Dazu gehört, in den eigenen vier Wänden zu bleiben, solange es irgend möglich ist. Dementsprechend ist altersgerechtes Wohnen gefragt wie nie.

Altersgerechtes Wohnen: Das steht Ihnen zu!

Der Staat unterstützt mit verschiedenen Programmen ein altersgerechtes Wohnen bzw. die Selbstständigkeit im Alter. Zuschüsse durch die KfW sind eine Möglichkeit, eine andere besteht in Unterstützungsmaßnahmen für gemeinschaftliche Wohnprojekte. So haben Senioren häufig die Möglichkeit, im geschützten und bekannten Wohnraum zu verbleiben und die Zeit im Pflegeheim zu verkürzen oder gänzlich zu umgehen.

Was ist altersgerechtes Wohnen?

Es gibt eine klare Definition für altersgerechtes Wohnen:

Altersgerechtes Wohnen bedeutet:

  • … dass Senioren in ihren gewohnten eigenen vier Wänden leben können.
  • … dass Senioren sicher, barrierearm und würdevoll leben können.
  • … dass Senioren weitgehend ohne fremde Hilfe leben können.

Dabei ist von barrierearmen Einrichtungen die Rede, die in Höhen und Tiefen auch Rollstuhlfahrern gerecht werden.

Einen völlig barrierefreien Wohnraum hingegen braucht es nicht zum Leben. Wer übrigens nicht auf große Umbaumaßnahmen setzen möchte, sollte bereits beim Bau der eigenen vier Wände daran denken, wie sich das Leben im Alter hier gestalten könnte. Nicht umsonst werden mehr und mehr Häuser im Bungalowstil errichtet, denn dieser vermeidet das Problem der Treppen ganz.

Ansonsten können bereits beim Hausbau später eventuell nötige Treppenlifte berücksichtigt werden bzw. sollte die später nötige Baufreiheit gewahrt bleiben.

Altersgerechtes Wohnen eine enorme Erleichterung im Alter. ( Foto: Shutterstock- Ingo Bartussek )

Altersgerechtes Wohnen eine enorme Erleichterung im Alter. ( Foto: Shutterstock- Ingo Bartussek )

Welche Bereiche der Wohnung müssen wie gestaltet sein?

Altersgerechtes Wohnen heißt, dass die Wohnung durch Umbaumaßnahmen oder bereits beim Bau an den Bedarf der Senioren angepasst wird.

Die folgende Checkliste zum altersgerechten Wohnen stellt die einzelnen Wohnungsbereiche in barrierefreien bzw. barrierearmen Bereichen näher dar:

  • Eingangsbereich

    Um die Stolpergefahr zu minimieren, sollte der Eingangsbereich schwellenfrei sein. Das erspart eine Rampe oder einen Hublift. Sollte eine Rampe nötig werden, darf diese kein starkes Gefälle haben. Die Kosten für eine Rampe betragen rund 5.500 Euro, der Hublift kostet bis 12.000 Euro.
    Maß für Eingangtüren: 90 cm
    Maß für Zimmertüren: 80 cm
    Außerdem ist genügend Bewegungsfreiheit wichtig, um vom Rollstuhl auf andere Gehhilfen wechseln zu können.

  • Küche

    Eine unterfahrbare Arbeitsplatte lässt auch Rollstuhlfahrer die Küche benutzen, Auszüge und umschwenkbare Türen erleichtern die Benutzung zusätzlich. Apothekerschränke und Oberschränke mit Absenkautomatik sind an den Bedarf in der Bewegung eingeschränkter Senioren angepasst. Unterfahrbare Küchenelemente kosten ab 1.400 Euro. Diese Elemente lassen sich allerdings im Nachhinein nur schwer integrieren, meist ist dann eine neue Küche nötig. Wichtig ist auch, dass Steckdosen in gut erreichbarer Höhe sind. Für Rollstuhlfahrer werden Höhen von 85 cm für Lichtschalter und Steckdosen empfohlen. Das gilt übrigens für alle Räume.

  • Bad

    Eine bodengleiche Dusche und eine Badewanne mit automatischem Sitz oder mit aufklappbarer Seitenwand erleichtern die eigenständige Nutzung. Die Dusche sollte groß genug sein, damit sie auch mit dem Rollstuhl befahren werden kann. Duschhocker und Griffe an den Wänden sind wichtige Hilfsmittel und sorgen für mehr Sicherheit. Um Letztere zu erhöhen, ist ein rutschfester Boden unverzichtbar. Die modernen barrierefreien Duschen kosten in angemessener Größe ab 1.200 Euro.
    Auch die Toilette sollte sich an dem Bedarf der Senioren ausrichten und zwischen 46 und 48 cm hoch sein. Damit können die Füße noch auf dem Boden abgestellt werden. Genügend Freiraum neben der Toilette sorgt dafür, dass ein einfaches Hinsetzen aus dem Rollstuhl heraus möglich wird.

  • Schlafzimmer

    Senioren sollten ein Bett wählen, das über eine sogenannte Komforthöhe von rund 50 bis 70 cm verfügt. Moderne Boxspringbetten sind eine gute Wahl, hieraus lässt sich gut aufstehen. Für Rollstuhlfahrer wichtig: Neben dem Bett sollten rund 150 cm Platz sein. Wichtig ist überdies der Lichtschalter in erreichbarer Nähe, damit Stürze im Dunkeln vermieden werden. Neben dem Bett sollte möglichst auf beiden Seiten sowie am Fußende genügend Platz sein, damit bei einer späteren eventuellen Pflegebedürftigkeit der Pflegende selbst genug Platz zum Arbeiten hat. Dies verhindert, dass das Pflegebett später vielleicht aus Platzmangel in das Wohnzimmer gestellt werden muss.

Die Kosten für eine Rampe betragen rund 5.500 Euro  ( Foto: Shutterstock-romakoma  )

Die Kosten für eine Rampe betragen rund 5.500 Euro ( Foto: Shutterstock-romakoma )

Altersgerechtes Wohnen finanzieren: Woher kommt das nötige Geld?

Einen alten Baum verpflanzt man nicht, dieser Spruch gilt heute immer noch und wird gern von Senioren zitiert, die ihr trautes Heim nicht verlassen wollen.

Hier kennen sie jedes Detail und haben nicht selten sehr viel Zeit und Mühe in Bau und Einrichtung ihres Zuhauses gesteckt. Ein altersgerechtes Wohnen muss allerdings auch finanzierbar sein und viele Umbaumaßnahmen kosten sehr viel Geld. Der Staat hilft allerdings mit einigen Programmen dabei.

Welche Zuschüsse bietet die KfW?

Das KfW Programm 455-B richtet sich an natürliche Personen, die Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- oder Zweifamilienhäusern sind oder die eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft haben. Auch Mieter profitieren von der Förderung. Es geht dabei um die Finanzierung von barrierereduzierenden Maßnahmen, die einzeln oder in Kombination mit anderen Maßnahmen durchgeführt werden können.

Gefördert wird durch einen Investitionszuschuss in Höhe von maximal 10 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. in Höhe von höchstens 12,5 Prozent für den Standard „Altersgerechtes Haus“.

Wer mindestens 2000 Euro investiert, kann den Zuschuss beantragen. Gefördert werden dabei:

  • Wege zu Gebäuden und im direkten Umfeld
  • Umbauen des Eingangsbereichs
  • Möglichkeiten zur Überwindung von Treppen
  • neue Kommunikationsmöglichkeiten
  • Umbauen von Gemeinschaftsräumen
  • Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus“

Zusätzlich gibt es das KfW Programm 159, das sich an alle Investoren für förderfähige Maßnahmen wendet. Den Kredit können auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Bauträger oder Privatpersonen beantragen.

Es geht hierbei darum, mit der Investition den Bedarf zum altersgerechten Wohnen zu erfüllen, außerdem soll der Punkt der Sicherheit berücksichtigt werden. Demzufolge werden auch Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert.

Förderfähig sind:

  • Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Erhöhung der Sicherheit
  • Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster
  • einbruchhemmende Gitter und Rollläden
  • alle Maßnahmen aus dem Programm 455-B
 Die Dusche sollte groß genug sein, damit sie auch mit dem Rollstuhl befahren werden kann. Duschhocker und Griffe an den Wänden sind wichtige Hilfsmittel und sorgen für mehr Sicherheit. ( Foto: Shutterstock-Travelerpix )

Die Dusche sollte groß genug sein, damit sie auch mit dem Rollstuhl befahren werden kann. Duschhocker und Griffe an den Wänden sind wichtige Hilfsmittel und sorgen für mehr Sicherheit. ( Foto: Shutterstock-Travelerpix )

Welche Förderungen gibt es noch?

Die KfW fördert ein altersgerechtes Wohnen bereits recht umfasst. Möglich ist aber auch, dass das geplante Umbauen durch eigene Vorsorge realisiert wird, was zum Beispiel über einen Bausparvertrag möglich ist. Damit kann schon in jungen Jahren vorgesorgt werden, sodass das Leben in der eigenen Wohnung später an den individuellen Bedarf angepasst werden kann.

Auch die Städte und Gemeinden bieten entsprechende Förderprogramme für ein altersgerechtes Wohnen. Eine Nachfrage bei der Stadtverwaltung gibt Aufschluss über die Möglichkeiten und Angebote. Ansprechpartner sind die Seniorenbeauftragten der Städte und Gemeinden, auch Wohnungs- und Sozialämter können entsprechende Auskünfte erteilen.

Welche Unterstützung bietet die Bundesregierung Seniorenfür ein altersgerechtes Wohnen?

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend finden sich zahlreiche Hilfsangebote für ein altersgerechtes Wohnen bzw. Unterstützungsmöglichkeiten im Alter. Ein Beispiel dafür ist das Modellprogramm „Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben“.

In dem Programm werden Projekte gefördert, die für unterschiedliche Zielgruppen relevant sind und den Zusammenhalt im Wohnumfeld verbessern sollen. Es geht dabei um die Optimierung bestehender Prozesse und um die bessere Vernetzung aller Beteiligten. Senioren sollen die Möglichkeit haben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, Unterrstützungsangebote sollen individuell in Anspruch genommen werden können.

Das Programm sieht verschiedene Schwerpunkte vor, zu denen die Einrichtung gemeinschaftlicher Wohnformen mit unabhängiger Lebensführung ebenso zählt wie das gemeinsame Wohnen für Menschen mit niedrigem Einkommen. Es geht hier nicht darum, dem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, sein Haus altersgerecht umbauen zu können.

Ein Notrufknopf schafft Sicherheit ( Foto: Shutterstock-_Ingo Bartussek  )

Ein Notrufknopf schafft Sicherheit ( Foto: Shutterstock-_Ingo Bartussek )

Welche Vorgaben müssen für den Erhalt von Zuschüssen und Förderungen eingehalten werden?

Um die Zuschüsse und Förderkredite der KfW zu erhalten, müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Dies richten sich nach der DIN 18040-2, in der die Anforderungen für barrierefreien Wohnraum, für die Ausführung und Ausstattung der Wohnungen und deren Außenanlagen definiert sind. Immobilien gelten nur dann als barrierefrei, wenn sie dieser Norm entsprechen.

Hier liegt allerdings ein Zwiespalt zwischen den beiden Anforderungen vor, denn wie eingangs bereits erwähnt, brauchen viele ältere Menschen keinen wirklich barrierefreien Wohnraum. Eine Barrierearmut ist meist völlig ausreichend. Für die Inanspruchnahme der KfW-Förderung hingegen ist die Barrierefreiheit unbedingt einzuhalten.

Das Argument dahinter bezieht sich darauf, dass eine Barrierearmut oder Seniorengerechtigkeit keine Rückschlüsse auf die tatsächlichen Standards zuließen. Die KfW hat einen Katalog erarbeitet, der die Mindestanforderungen an einen barrierefreien Wohnraum enthält.

Ein altersgerechtes Wohnen bzw. die dafür nötigen Umbaumaßnahmen werden nach den folgenden Vorgaben beurteilt:

  • Einhaltung der Mindestmaße für Wege zu Gebäuden und Einrichtungen
  • Mindestmaße und Gestaltung von Autostellplätzen müssen eingehalten werden
  • Wege und Kfz-Stellflächen müssen eben und rutschhemmend gestaltet werden
  • Mindestbreiten für Durchgangsbereiche und Türen sind einzuhalten
  • Haus- und Wohnungseingangstüren müssen einfach zu bedienen sein
  • Flure und Bereiche außerhalb der Wohnung müssen DIN-gerechte Mindestmaße aufweisen
  • Aufzüge und Kabinen müssen Mindestmaße vorweisen
  • Aufzüge müssen mit einer Notruf- und Alarmfunktion ausgestattet sein
  • Treppen müssen beidseitig über Handläufe verfügen
  • Treppenstufen benötigen rutschhemmendes Material
  • Wohn- und Schlafräume müssen Mindestvorgaben erfüllen
  • Rampen haben sich an Mindestmaße zu halten
  • Bewegungsflächen im Bad müssen eine bestimmte Größe haben
  • Waschbecken, Toiletten und Duschen sollen barrierefrei sein
  • Vorgaben zur Anbringung von Assistenzsystemen sind einzuhalten

Für die nötigen Umbaumaßnahmen für ein altersgerechtes Wohnen ist ein Fachmann einzusetzen, der nach DIN-Norm zertifiziert worden ist.

Wann muss der Antrag auf Kfw-Förderung gestellt werden?

Wichtig: der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Baumaßnahmen eingereicht werden. Sonst ist es nicht mehr möglich, die Förderung zu beantragen oder zu erhalten.

Ein zertifiziertes Unternehmen muss für die Beantragung die Räumlichkeiten beurteilen und die Umbaumaßnahmen in ihrer Effizienz beurteilen. Teilweise sind Räumlichkeiten derart beengt, dass ein Umbau im Sinne des altersgerechten Wohnens nicht möglich ist.

Interessenten sollten sich überdies verschiedene Angebote einholen lassen, denn die als Kredit möglichen maximalen 50.000 Euro sind bei den Maßnahmen schnell ausgegeben. Allein ein Treppenlift kann bis zu 25.000 Euro kosten.

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