Aufmaß: Erklärung, Bedeutung und wie es erstellt wird
Begriffsklärung: Das ist das Aufmaß
Im Bauwesen ist das Aufmaß als Vermessung und Aufzeichnung von Bauwerken bekannt. Dabei kann es sowohl während der Planungsphase als auch als Grundlage für die Abrechnung erstellt werden. In erstgenanntem Fall sind die genauen Maße des Bauwerks nötig, um Skizzen zu erstellen und den Bau überhaupt korrekt planen zu können. Auch die Zusammenarbeit dort Gewerke basiert auf diesen Daten.
Das Aufmaß als Grundlage für die Berechnung der Bauleistungen ist besonders wichtig, denn mit seiner Hilfe werden die erbrachten Leistungen abgerechnet. Wurden allerdings Pauschalpreise vereinbart, ist ein Aufmaß nicht nötig. In dem Fall wird die Abrechnung der pauschalen Leistungen vorgenommen, deren tatsächlicher Umfang ist unerheblich.
Video: Das Lexikon des professionellen Bauablaufs – Aufmaß
So wird das Aufmaß erstellt
Die Erstellung des Aufmaßes ist in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB, genau geregelt. Werden Bauverträge auf dieser Grundlage geschlossen, ist das Aufmaß verpflichtend zu erstellen. In den Bestimmungen sind die Vergütung und Abrechnung aller Bauleistungen exakt geregelt. Generell wird empfohlen, dass Bauherr und Auftragnehmer das Aufmaß gemeinsam nehmen, um dessen Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Die Erstellung des Aufmaßes obliegt dabei der Person, die über die nötige Fachkenntnis verfügt und zuverlässige Ergebnisse erzielen kann. Der Grund ist, dass das Aufmaß so genau und fehlerfrei wie möglich sein muss, um eine korrekte Abrechnung zu ermöglichen.
Die folgenden Schritte sind bei der Erstellung des Aufmaßes wichtig:
- Bei der Begehung dürfen Besonderheiten wie Schächte oder Aussparungen nicht vergessen werden.
- Alle ermittelten Daten und Maße müssen genau dokumentiert werden. Zur Datenermittlung empfiehlt sich ein Laser-Entfernungsmesser aufgrund seiner Genauigkeit.
- Für die Kennzeichnung von Daten und Bauteilen im Dokument sind genaue und eindeutige Bezeichnungen wichtig.
- Das Aufmaß muss direkt nach der Fertigstellung des Bauvorhabens durch eine fachkundige Person erstellt werden.
- Ein Aufmaß kann auch aufgrund von Zeichnungen und Grafiken erstellt werden, sinnvoller ist aber die genaue Vermessung des Baus oder der Anbauteile.
- Die Daten sollten seitens des Bauherren aufbewahrt werden, bis die gesetzliche Gewährleistungspflicht abgelaufen ist.