Kürzlich erging eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Zusammenhang mit einem Auslistungsbegehren gegen Google. Die Kläger verlangten, dass bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen angezeigt werden und dass die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder eingestellt wird. Die Artikel stammen von einer US-amerikanischen Webseite, die das Anlagemodell der Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, für die der Kläger verantwortlich war oder an denen er beteiligt war, kritisch behandelte. Die Klägerin, seine Lebensgefährtin und Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war ebenfalls von der kritischen Berichterstattung betroffen. Die Webseite der Betreiberin stand wegen des Verdachts auf Erpressung von Unternehmen negativ in der Öffentlichkeit. (Urteil v. 23.5.2023 – VI ZR 476/18)
Rechtliche Entwicklung des Google-Gerichtsverfahrens
Der Bundesgerichtshof (BGH) traf vor Kurzem eine Entscheidung in einem Rechtsstreit über ein Auslistungsbegehren gegen den Suchdienst von Google. Die Kläger verlangten, dass bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen erscheinen und die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder untersagt wird. Die Artikel wurden auf einer US-amerikanischen Webseite veröffentlicht und setzten sich kritisch mit dem Anlagemodell von Finanzdienstleistungs-Gesellschaften auseinander, bei denen der Kläger eine verantwortliche Position innehatte oder beteiligt war. Die Klägerin, Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war ebenfalls Gegenstand der kritischen Berichterstattung. Die Betreiberin der Webseite stand wegen mutmaßlicher Erpressung von Unternehmen in der Kritik.
BGH-Urteil zu Google-Suchergebnissen: Vorschaubilder betroffen
Bezüglich einiger Artikel bestätigte der BGH die Entscheidungen der Vorinstanzen. Der Kläger konnte in einem Fall keinen ausreichenden Bezug zu seiner Person nachweisen, und in den beiden anderen Artikeln erbrachten die Kläger keinen hinreichenden Nachweis für die offensichtliche Unrichtigkeit der Informationen.
Die Revision der Kläger hatte in Bezug auf die Vorschaubilder Erfolg. Der BGH verpflichtete Google dazu, die beanstandeten Vorschaubilder aus der Suchergebnisliste zu entfernen. Die Anzeige der nicht aussagekräftigen Klägerfotos als isolierte Vorschaubilder ohne angemessenen Kontext wurde für ungerechtfertigt befunden.
Der Bundesgerichtshof entschied teilweise zugunsten der Kläger. Obwohl sie nicht in allen Punkten erfolgreich waren, wurde Google angewiesen, die Vorschaubilder aus der Suchergebnisliste zu entfernen. Dieser Beschluss stärkt den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kläger und verhindert eine Verfälschung ihres öffentlichen Images durch nicht aussagekräftige Fotos.
Der BGH hat entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber bei rechtmäßigen Auslistungsanträgen eine Verantwortung tragen. Dieser Präzedenzfall hat große Bedeutung für den Datenschutz und die Meinungsfreiheit im Internet. Die Auswirkungen dieser Entscheidung werden voraussichtlich auch in zukünftigen ähnlichen Fällen spürbar sein und markieren einen wichtigen Schritt im Umgang mit kontroversen Inhalten im digitalen Zeitalter.