Energieausweis: Definition, Arten und was Hausbesitzer unbedingt wissen müssen
Definition: Was ist der Energieausweis?
Das Gebäudeenergiegesetz gibt vor, dass zu jeder Immobilie, die verkauft oder vermietet werden soll, ein Energieausweis vorliegen muss. Doch auch bei einer Sanierung ist der Ausweis mit seinen Daten zur Energieeffizienz hilfreich, gibt er doch Auskunft darüber, was bei einem Gebäude noch verbessert werden kann.
Auf dem Energieausweis findet sich eine farbige Skala, die von rot nach grün verläuft. Rot steht dabei für einen hohen Energieverbrauch, der wiederum nach Verbesserungs- und vor allem Dämmungsmaßnahmen ruft. Ist alles im wortwörtlich grünen Bereich, hat das Haus einen niedrigen Energieverbrauch und benötigt keine weiteren Energiesparmaßnahmen. Die Farbskala wird zudem durch Effizienzklassen ergänzt, wie sie auch von elektrischen Geräten oder Fahrzeugen bekannt sind. Insgesamt gibt es neu Effizienzklassen für Gebäude, wobei A+ die beste Klasse ist. H hingegen steht für einen sehr hohen Energiebedarf.
Der Vorteil des Energieausweises liegt darin, dass verschiedene Objekte damit gut vergleichbar sind. Käufer und Mieter bekommen einen Eindruck davon, welche Heizkosten für das Gebäude anfallen und können sich entsprechend für den Kauf/die Miete oder dagegen entscheiden. Hausbesitzer wiederum bekommen durch den Energieausweis wichtige Informationen darüber, ob eine energetische Sanierung sinnvoll und empfehlenswert ist bzw. in welchen Bereichen überhaupt Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden sollten.
Die Arten des Energieausweises
Der Energieausweis kann in verschiedenen Varianten vorliegen:
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Verbrauchsausweis
Die Angaben der Hausbewohner und deren aktuelle Verbräuche spielen eine wichtige Rolle für die Erstellung des Verbrauchsausweises. Maßgeblich sind meist die letzten drei Jahre, anhand derer wird die Energieeffizienz des Gebäudes festgestellt. Der Nachteil liegt darin, dass das persönliche Heizverhalten der Bewohner sowie deren Art und Weise, Energie sinnvoll zu nutzen (oder eben nicht) maßgeblich für die Einstufung des Gebäudes sind. Wer es kalt liebt und nur wenig heizt, verschafft dem Haus damit eine gute Effizienzklasse.
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Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis ist deutlich genauer, bezieht er doch auch den Zustand der Wände, der vorhandenen Dämmungen, den Stand der Heizung und die gesamte Haustechnik mit ein. Das Nutzungsverhalten spielt beim Bedarfsausweis keine Rolle, Bausubstanz und Energieverbrauch aufgrund des baulichen Zustands sind wichtig. Käufer und Mieter können sich daran orientieren und den künftigen Energiebedarf abschätzen.
Beide Arten des Energieausweises sind für zehn Jahre gültig. Wichtig: Häuser, die unter Denkmalschutz stehen, benötigen keinen Energieausweis.