Teilweise Steuerentlastung als Lösung für Betreiber von KWK-Anlagen

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Die Einführung neuer Regelungen im Energiesteuergesetz ab 2024 hat große Auswirkungen auf die KWK-Branche. Die vollständige Steuerentlastung für den Einsatz von Brennstoffen und Kraftstoffen in KWK-Anlagen ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Das BHKW-Infozentrum betont, dass diese Änderung weitreichende Folgen hat.

Neue Herausforderungen für Betreiber von KWK-Anlagen durch Steuerentlastung

Trotz des Auslaufens der vollständigen Steuerentlastung haben Betreiber von KWK-Anlagen weiterhin die Option, die teilweise Steuerentlastung zu nutzen. Die entsprechenden Regelungen sind im § 53a Abs. 1 bis 5 EnergieStG festgelegt. Es ist jedoch zu bedenken, dass der Unterschied zwischen einer teilweisen und einer vollständigen Energiesteuer-Entlastung je nach verwendeter Brenn- oder Kraftstoffart variieren kann. Bei der Verwendung von Erdgas ist dieser Unterschied tendenziell geringer als bei anderen Brenn- und Kraftstoffen.

Neue Regelungen im Energiesteuergesetz haben auch Auswirkungen auf Bestandsanlagen

Die Auswirkungen der Neuregelung im Energiesteuergesetz betreffen nicht nur zukünftige KWK-Anlagen, sondern auch bereits existierende Anlagen. Das bedeutet, dass Betreiber von älteren KWK-Anlagen die neuen Regelungen beachten und entsprechende Anpassungen vornehmen müssen.

Einschränkungen bei der Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen

Die Änderungen im Energiesteuergesetz ab 2024 haben große Auswirkungen auf die KWK-Branche. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ist zum 31.12.2023 ausgelaufen, wodurch Betreiber nun die teilweise Steuerentlastung in Anspruch nehmen müssen. Es ist zu berücksichtigen, dass es Unterschiede bei verschiedenen Brenn- und Kraftstoffen geben kann. Sowohl neue als auch bereits bestehende KWK-Anlagen sind von den neuen Regelungen betroffen. Die KWK-Branche steht vor neuen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.

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