Gartengeräte können zum Teil sehr teuer sein. Gemeint sind hier nicht Hacke, Rechen oder der Schubkarren, sondern größere Geräte wie Laubsauger, Rasenmäher, Häcksler oder auch ein Holzspalter. Da stellt sich schnell die Frage, ob man diese kaufen oder besser mieten sollte.
Um die Antwort wenigstens zum Teil vorweg zu nehmen, diese Frage kann man nicht pauschal mit einem Ja oder Nein beantworten, sondern muss Fall für Fall abwägen. Hierbei spielen Faktoren wie die Nutzungsintensität und auch der Preis der Gartengeräte eine Rolle.
Wann sollte man große Gartengeräte kaufen und wann mieten?
Beginnen wir mit dem Rasenmäher. Dieses Gartengerät benötigt man während der Saison sehr häufig und der Preis hält sich in vertretbaren Grenzen. Hier ist es besser, zu kaufen statt zu mieten, da man auf lange Sicht viel Geld spart.
Andere Gartengeräte wie einen Häcksler oder einen Laubsauger braucht man in der Regel nur an einem Wochenende im Jahr. In der Anschaffung sind gute Gartengeräte dieser Art auch vergleichsweise teuer. Also sollte man diese besser mieten.
Um die Unterscheidung im Einzelfall zu prüfen, hilft eine kleine Rechenaufgabe. Man überschlägt wie oft man das Gartengerät im Jahr benötigt, multipliziert diesen Wert mit dem Mietpreis und mit zehn Jahren. Sind die Kosten für die Miete höher, kauft man das Gartengerät oder umgekehrt. In die Berechnung sollte jedoch auch noch ein kleiner Geldbetrag mit einbezogen werden, der für Reparatur und Wartung eines Kaufgerätes aufzubringen ist. Beim Rasenmäher braucht man zum Beispiel in regelmäßigen Abständen ein neues Messer. Diese Kosten fallen beim Mieten der Gartengeräte weg.
Welche Arten der Miete gibt es bei großen Gartengeräten?
Beim Mieten von großen Gartengeräten muss man zwischen gewerblicher und privater Vermietung unterscheiden. Wobei letztere wohl mehr in der Form des gegenseitigem Verleihens von Gartengeräten vorkommt. Beide Formen des Mietens haben ihre speziellen Besonderheiten. Bei gewerblicher Miete von großen Gartengeräten sind die Regeln meist klar definiert. Man bekommt ein Gartengerät über einen bestimmten Zeitraum zum Betrag X vermietet. In der Regel sind diese Gartengeräte gegen Beschädigung bei der Benutzung versichert. Es ist lediglich zu beachten, dass die Geräte pfleglich behandelt werden und in einem gereinigtem Zustand zurückgegeben werden. Allerdings machen einige Anbieter hier Unterschiede und klammern zum Beispiel eine Versicherung aus. Deshalb sollte man auf jeden Fall einen intensiveren Blick auf die jeweilige AGB haben. Es ist anzuraten auf einem schriftlichen Mietvertrag zu bestehen, denn auf diese Weise kann man späterem Ärger vorbeugen. Auch der Transport der Gartengeräte wird von dem einen Vermieter übernommen und vom anderen nicht. Dies wird besonders bei großen Gartengeräten wichtig, denn nicht jeder hat einen Anhänger für das Auto.
Die zweite Möglichkeit ist, große Gartengeräte privat zu mieten. Dies kann zum Beispiel der Nachbar sein, bei dem man sich große Gartengeräte gegen Zahlung einer kleinen Gebühr ausleiht. Hier ist es wichtig klar einen Verleihzeitraum zu definieren und das Gerät auch pünktlich und wie verabredet zurück zu geben. Ein gereinigter Zustand versteht sich hier von selbst.
Problematisch könnte es werden, wenn ein großes Gartengerät während der Zeit der Miete kaputt geht. Hierbei muss man zusätzlich unterscheiden ob eine Verschleißteil (Messer vom Rasenmäher) oder ein Motor kaputt geht. Der Motor wäre dem Nachbarn beim nächsten Einsatz wahrscheinlich auch kaputt gegangen. Das Messer vom Rasenmäher wahrscheinlich auch, es sei denn man hat beim mähen einen Stein übersehen.
Aus dem genannten Beispiel geht hervor, dass man für einen solchen Fall verabredet, wie vorzugehen ist. Im Beispiel würde es sich anbieten, dass Messer selbst zu bezahlen und die Kosten für Reparatur des Motors zu teilen. Um späteren Ärger zu vermeiden, sollte man große Gartengeräte vor der Übernahme auch dahingehend überprüfen, ob diese unbeschädigt sind.
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