Die Hausratversicherung zahlt bei Schäden oder Diebstahl, die das eigene Inventar betreffen. Welche Risiken im Versicherungsschutz enthalten sind, hängt vom Anbieter und dem gewählten Tarif ab. Was ist versichert?
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Hausratversicherung: Welche Schäden werden von der Versicherung reguliert?
Die Hausratversicherung deckt Schäden am eigenen Inventar, dem Hausrat, ab. Die Wohngebäudeversicherung reguliert ausschließlich Schäden am Gebäude und den Teilen, die fest damit verbunden sind (z. B. Treppen, Fenster, Türen). Alle beweglichen Gegenstände des Haushalts sollten über die Hausratversicherung geschützt werden. Was ist versichert? Mobiliar und Geräte, die beim Umzug mitgenommen werden, fallen unter den Schutz der Hausratversicherung.
Bedenkt man, welchen Wert der Hausrat hat, wird deutlich: Diese Sachversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die jeder Haushalt benötigt. Versicherungsgesellschaften wie die Hanse Merkur bieten günstige Tarife an, die vor den finanziellen Folgen von Diebstählen und Beschädigungen schützen.
Hinsichtlich des Leistungsumfangs einer Hausratversicherung treten in der Praxis immer wieder Fragen auf:
- Welche Arten von Schäden sind versichert?
- Was ist versichert und wann benötigt man einen zusätzlichen Schutz?
- Auf welche Klauseln sollte man beim Vertragsabschluss achten?
- Welche Versicherungssumme ist angemessen?
- In welchen Fällen kann die Versicherung die Regulierung des Schadens verweigern?
- Wie verhält man sich im Schadensfall?
Welche Arten von Schäden sind versichert?
Hinsichtlich der generellen Gefahren, die von einer Hausratversicherung abgedeckt sind, unterscheiden sich die verschiedenen Anbieter nicht. Ein Grundschutz ist somit immer gegeben.
Die Hausratversicherung übernimmt Schäden, die durch folgende Ereignisse verursacht wurden:
- Diebstahl
- Raub
- Vandalismus nach Einbruch
- Leitungswasser
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Implosion
- Frostschäden
- Sturm
- Hagel
Die Versicherung übernimmt nicht nur den Ausgleich des Sachschadens, sondern zusätzlich die Kosten für Aufräumarbeiten oder Hotelübernachtungen, wenn beispielsweise die Wohnung nach einem Leitungswasserschaden unbewohnbar ist.
Üblicherweise sehen die Tarife vor, dass der Hausrat zum Wiederbeschaffungswert versichert ist. Die Versicherten haben einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Neukauf eines qualitativ vergleichbaren Ersatzes. Probleme gibt es manchmal, wenn es um Schäden an einer fest verbauten Einbauküche geht.
Eigentlich kann diese bei einem Umzug mitgenommen werden und gehört somit zum beweglichen Hausrat. Handelt es sich jedoch um eine Einbauküche, die baulich besonders an die Gegebenheiten des Raums angepasst wurde, versuchen die Versicherungsgesellschaften häufig, den Schaden auf die Wohngebäudeversicherung abzuwälzen.
Die meisten Tarife umfassen außerdem zum Hausrat gehörende Gegenstände, die sich nicht im Haus befinden. Gartenmöbel, Fahrräder oder Sportgeräte wie
Surfbretter sind mitversichert. Einige Policen schließen zusätzlich Gegenstände ein, die aus dem Pkw gestohlen werden.
Wie umfänglich die Hausratversicherung schützt, hängt vom Tarif ab. Im Zweifelsfall sollte man sich den Versicherungsvertrag gründlich durchlesen. Ausschlussklauseln und nicht versicherte Risiken können im Schadensfall für böse Überraschungen sorgen.
Was ist versichert und wann benötigt man einen zusätzlichen Schutz?
Eine Hausratversicherung deckt zwar alle grundlegenden Risiken ab, aber der Versicherungsschutz bezieht sich auf einen durchschnittlichen Haushalt und das dort enthaltene Inventar.
Wenn zum Haushalt wertvolle Kunstgegenstände, eine Sammlung teurer Luxusuhren oder besonders hochwertige Fahrräder gehören, sollte man den Versicherungsschutz dahingehend anpassen. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten Tarife für den Basisschutz und zusätzlich Premium- oder Komfortvarianten gegen Aufpreis an.
Eine Ergänzung der Versicherung ist besonders für folgende Fälle empfehlenswert:
- Mitversicherung von Fahrrädern
- Mitversicherung von Blitzschäden
- Mitversicherung von Elementarschäden
- Mitversicherung besonderer Gegenstände des Hausrats
Mitversicherung von Fahrrädern
Die Mitversicherung von Fahrrädern führt oft zu Problemen bei der Abwicklung von Schäden. Viele Versicherungen schließen den Schutz vor Diebstahl auch ein, wenn das Fahrrad nicht aus dem Haus oder der Garage gestohlen wird, nachdem sich Einbrecher gewaltsam Zutritt verschafft haben.
Der Versicherungsschutz gilt ebenfalls für ein vor der Haustür stehendes Fahrrad. Es ist in jedem Fall sinnvoll, sich zu vergewissern, welche Risiken die Hausratversicherung in diesem Fall übernimmt.
Ist die Fahrradversicherung nicht im Vertrag enthalten, kann der Versicherte eine Ergänzung vornehmen. Gleiches gilt für die Aktualisierung von älteren Verträgen, bei denen sich der Versicherungsschutz auf eine Nutzung am Tage beschränkt.
In jedem Fall muss das Fahrrad durch ein Schloss gegen einfache Mitnahme gesichert werden. Wenn mehrere Fahrräder versichert werden sollen oder besonders teure Fahrräder vorhanden sind, ist ein Blick auf die Versicherungssumme sinnvoll. Oft liegt die Obergrenze für Schadensregulierungen bei einem Prozent der Versicherungssumme. Eine Anhebung auf fünf Prozent optimiert den Diebstahlschutz.
Eine Zusatzversicherung für Fahrräder schließt im besten Fall die Versicherung gegen Schäden und Diebstahl ein, wenn diese außerhalb des Versicherungsortes geschehen. Dabei einfällt dann außerdem die zeitliche Begrenzung und das Fahrrad ist tatsächlich rund um die Uhr versichert.
Mitversicherung von Blitzschäden
Für das Risiko des Blitzschlags gilt besonders die Frage: Was ist versichert? Gegen die Schäden eines Blitzschlags ist ein Gegenstand nur versichert, wenn dieser direkt vom Blitz getroffen wurde. Es kommt jedoch sehr oft zu Schäden durch Überspannung sowie Kurzschlüsse, die Fernseher oder Computer zerstören. Dafür benötigt man in den meisten Fällen einen zusätzlichen Schutz oder sollte einen entsprechenden Tarif auswählen.
Mitversicherung von Elementarschäden
Für Elementarschäden durch Lawinen oder Überschwemmungen gibt es ebenfalls Tarife. Wer in einer Region wohnt, in der die Gefahr für einen derartigen Elementarschaden relativ hoch ist, sollte dieses Risiko explizit zusätzlich versichern.
Mitversicherung besonderer Gegenstände des Hausrats
Bei der Schadensregulierung stellt sich immer wieder die Frage: Was ist versichert und was fällt aus dem Schutz der üblichen Hausratversicherung heraus?
Erweiterungen des Vertrags sind sinnvoll, wenn man den Versicherungsschutz ausdehnen möchte auf:
- Versicherung des Hausrats auf Reisen
- Versicherung teurer Sportausrüstungen
- Versicherung von Musikinstrumenten
- Versicherung von Kunstgegenständen
- Versicherung von Luxusgegenständen (teure Uhren, Porzellan o. ä.)
Auf welche Klauseln sollte man beim Vertragsabschluss achten?
Versicherungsverträge zu durchschauen, ist für Laien schwierig. Wer nicht täglich mit derartigen Sachverhalten konfrontiert wird, verzweifelt schnell an den Formulierungen und Ausschlusskriterien. Zurück bleibt die ratlose Frage: Bin ich tatsächlich ausreichend geschützt und was ist versichert?
Die folgenden Sachverhalte können zu Problemen bei der Schadensregulierung führen:
- Anpassung der Versicherungssumme
- Anpassung an veränderte Gefahrenlage
- Wasserschäden
- Grobe Fahrlässigkeit
Anpassung der Versicherungssumme
Je niedriger die Versicherungssumme ist, desto günstiger ist die Hausratversicherung. An dieser Stelle zu sparen, kann sich jedoch als folgenschwerer Fehler erweisen. Ist im Vertrag nicht die Klausel des Unterversicherungsverzichts enthalten, erstatten Versicherer den Schaden nur anteilig.
Wenn nach einem Feuer die gesamte Einrichtung zerstört wurde und diese statt der versicherten 50.000 Euro beispielsweise einen Wiederbeschaffungswert von 75.000 Euro hat, bezahlt die Versicherung nur die 50.000 Euro. Um Probleme bei der Schadensregulierung zu vermeiden, sollte eine realistische Versicherungssumme gewählt werden.
Anpassung an veränderte Gefahrenlage
Bei der Frage: Was ist versichert? sind die Obliegenheitspflichten zu beachten, die in der Hausratversicherung impliziert sind. Der Versicherte ist verpflichtet, Gefahrenerhöhungen zeitnah zu melden. Wird ein Baugerüst vor einem Mehrfamilienhaus errichtet, erhöht sich damit die Gefahr von Einbrüchen. Gleiches gilt für längere Reisen.
Im Winter muss sichergestellt werden, dass es bei längerer Abwesenheit nicht zu Rohrbrüchen aufgrund von Frostschäden kommt. Prinzipiell gilt, dass der Versicherte sich aktiv bemühen muss, Schäden zu vermeiden.
Wasserschäden
Bei Wasserschäden stellt sich besonders oft die Frage: Was ist versichert? Wasserschäden richten teilweise Verwüstungen an, die Wohnungen und Häuser unbewohnbar machen und einen großen finanziellen Schaden verursachen.
Die Hausratversicherung übernimmt grundsätzlich Schäden durch Leitungswasser. Wurden die Schäden durch Starkregen verursacht, greift der Versicherungsschutz jedoch nicht. Für dieses Risiko benötigen Versicherte den Zusatz der Elementarschadensversicherung. Viele neuere Tarife haben diesen Schutz bereits inkludiert und übernehmen Schäden, die durch Hochwasser oder Schneedruck verursacht wurden. Je nach Wohnort müssen Versicherte mit zusätzlichen Kosten von 15 bis 70 Euro pro Jahr rechnen.
Welche Versicherungssumme ist angemessen?
Nur zehn Prozent aller Versicherungsnehmer haben bei ihrer Hausratversicherung die richtige Schadenssumme gewählt. Die meisten Versicherten sind entweder unter- oder überversichert. Die Überversicherung ist zwar ärgerlich, weil wahrscheinlich der Beitrag zu hoch ist. Im Ernstfall hat dies jedoch keine Konsequenzen. Eine Unterversicherung ist im Gegensatz dazu, wie oben erwähnt, problematisch.
Aus diesem Grund sollten Versicherte regelmäßig (beispielsweise alle zwei bis drei Jahre) überprüfen, ob die Versicherungssumme noch angemessen ist. Eine Inventarliste mit Beweisfotos, die bei der Versicherung hinterlegt wird, sorgt dafür, dass man im Schadensfall tatsächlich den Wiederbeschaffungswert ersetzt bekommt.
Wer keine Inventarliste erstellen möchte, kann eine Pauschalformel anwenden: Wenn man die Zahl der Quadratmeter Wohnfläche mit 650 multipliziert, ist man in den meisten Fällen auf der sicheren Seite. Für eine einhundert Quadratmeter große Wohnung sollte die Versicherungssumme somit 65.000 betragen.
Video: Hausratversicherung
In welchen Fällen kann die Versicherung die Regulierung des Schadens verweigern?
Die Hausratversicherung greift nicht, wenn der Versicherte seinerseits nicht den im Vertrag vereinbarten Pflichten nachgekommen ist. Die Vertragspflichten werden in den Versicherungsbedingungen geregelt. Versicherte müssen sich so verhalten, dass der Schadensfall möglichst verhindert wird. Wer eine alte Waschmaschine besitzt und diese in Abwesenheit laufen lässt, macht sich der Fahrlässigkeit schuldig.
Vermutet die Versicherungsgesellschaft eine grobe Fahrlässigkeit, weil beispielsweise brennende Kerzen unbeaufsichtigt gelassen wurden, wird die Regulierung verweigert oder erfolgt nur zum Teil. Um das zu verhindern, kann der Versicherte einen Tarif wählen, der die Klausel „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ enthält.
Wie verhält man sich im Schadensfall?
Was ist zu tun, wenn ein Schadensfall eingetreten ist? Je nach Umfang des Schadens befindet sich der Versicherungsnehmer in einer Extremsituation, die mit einem erheblichen Stress verbunden ist. Dennoch gilt es, Ruhe zu bewahren und den Schaden möglichst sofort zu melden. Die meisten Versicherungen verfügen über eine Schadenshotline, die den Betroffenen schnell weiterhilft. Alternativ kann der Schaden per E-Mail gemeldet werden.
Darüber hinaus müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Schaden zu mindern (beispielsweise Aufwischen von Wasser nach einem Rohrbruch). Die beschädigten Dinge sollten aufbewahrt werden, denn die Versicherung wird in manchen Fällen einen Gutachter schicken, der den Schaden prüft. Wurde eingebrochen, muss sofort die Polizei verständigt werden. Außerdem benötigt sowohl die Polizei als auch die Versicherungsgesellschaft eine Liste mit den gestohlenen Gegenständen.