Um den teuren Stromkosten entgegenzuwirken, denken viele Menschen darüber nach, eine Mini-Photovoltaikanlage auf ihrem Balkon zu installieren. Die gute Nachricht ist, dass dafür keine separate Photovoltaikversicherung benötigt wird. Die bereits vorhandene Hausratversicherung bietet ausreichend Schutz für solche Balkonkraftwerke. Diese Informationen wurden von Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV, bereitgestellt.
Hausratversicherung deckt jetzt auch Balkonkraftwerke ab
Neuigkeiten aus dem Versicherungssektor: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Musterbedingungen für die Hausratversicherung aktualisiert. Diese Änderung kommt insbesondere den Kunden zugute, die eine neue Hausratversicherung abschließen möchten und bereits über ein Balkonkraftwerk verfügen oder sich eines zulegen möchten. Dank der angepassten Musterbedingungen können sie ihr Balkonkraftwerk problemlos mitversichern lassen, ohne eine separate Photovoltaikversicherung abschließen zu müssen.
Für Besitzer von Balkonkraftwerken wird empfohlen, ihren Hausratversicherer zu kontaktieren, um den bestehenden Vertrag zu überprüfen. In den meisten Fällen können die alten Policen auf die neuen Bedingungen angepasst werden. Mit einer Hausratversicherung sind sowohl das Balkonkraftwerk als auch der restliche Hausrat gegen verschiedene Risiken, wie Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge, abgesichert. Im Gegensatz zu größeren Photovoltaikanlagen, die oft auf dem Dach installiert sind, benötigen Balkonkraftwerke keine eigenständige Versicherung.
Bei Schäden, die durch Mini-Solaranlagen verursacht werden, greift die private Haftpflichtversicherung. Ein Beispiel dafür ist, wenn sich ein Modul während eines Sturms löst und den Balkon der Nachbarn beschädigt.
Bevor Mieter ein Balkonkraftwerk installieren, sollten sie ihren Mietvertrag auf etwaige Bestimmungen überprüfen. Es ist ratsam, den Vermieter zu kontaktieren und um die Erlaubnis für die Installation des Balkonkraftwerks zu ersuchen. In vielen Fällen ist die Zustimmung des Vermieters notwendig, wenn die Solaranlage an der Fassade oder außen am Balkongeländer angebracht werden soll.
Seit Anfang des Jahres werden Mini-Photovoltaikanlagen steuerlich gefördert. Dadurch entfällt beim Kauf die Mehrwertsteuer, was die Anschaffungskosten reduziert. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Förderprogramme, die den Kauf finanziell unterstützen. Um von diesen Vorteilen zu profitieren, sollten Interessierte sich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informieren und die entsprechenden Anträge stellen.
Für Immobilienbesitzer, die ihre Solaranlage versichern möchten, stehen zwei Optionen zur Verfügung: die Wohngebäudeversicherung oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung. Beide Versicherungen decken Schäden ab, die durch Feuer, Überspannung durch Blitze, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Schneedruck verursacht werden können. Diese Absicherung gibt Immobilienbesitzern die Gewissheit, dass ihre Solaranlage geschützt ist und sie im Falle eines Schadens finanziell abgesichert sind.
Keine extra Versicherung nötig: Hausrat deckt Photovoltaikanlagen ab
- Mini-Photovoltaikanlagen sind in der Hausratversicherung abgedeckt, daher ist keine zusätzliche Photovoltaikversicherung erforderlich
- Mit den erweiterten Musterbedingungen der Hausratversicherung können Besitzer von Balkonkraftwerken unkompliziert mitversichert werden
- Mit der Hausratversicherung sind Mini-Photovoltaikanlagen vor Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Blitzschläge geschützt
- Wenn eine Mini-Solaranlage Schäden bei Nachbarn verursacht, deckt die private Haftpflichtversicherung die Kosten
- Es ist ratsam, dass Mieter vor der Installation eines Balkonkraftwerks ihren Mietvertrag überprüfen
- Mini-Photovoltaikanlagen erhalten seit Anfang des Jahres steuerliche Förderung und es gibt zahlreiche Programme zur finanziellen Unterstützung des Kaufs
- Wenn Immobilienbesitzer ihre Solaranlage schützen möchten, können sie dies entweder über ihre Wohngebäudeversicherung oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung tun. Diese Versicherungen decken Schäden ab, die durch Feuer, Überspannung, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren entstehen können