Schon vor einem Jahr hatte man sich in der Koalition darauf verständigt, ab 2024 bestimmte Auflagen für den Einbau neuer Heizungen vorzusehen. Demnach muss jede ab dem 1. Januar 2024 eingebaute Öl- oder Gasheizung mit einem Heizsystem kombiniert werden, welches zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzt. Der daraus resultierende Gesetzesentwurf, der als Konzeptpapier vorlag, wurde heftig diskutiert.
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Welche Heizungen sind ab 2024 verboten?
In der am Dienstag, den 28. März 2023 beendeten Koalitionssitzung wurden sich die Vertreter der Parteien nun einig. Wirtschaftsminister Robert Habeck ruderte zurück und wich von der geplanten Austauschpflicht für alte Heizungen ab. Die Vorgaben für neu einzubauende Heizungen wurden überarbeitet, sodass hier die anvisierte 65-Prozent-Regel gilt. Alte Öl- und Gasheizungen sind von dem Verbot eines Einbaus nicht betroffen und müssen auch nicht ausgetauscht werden, es sei denn, sie haben die erlaubten 30 Jahre der Betriebsdauer erreicht. Der Heizungsplan von Robert Habeck gilt damit als gekippt.
Verboten werden soll der Neueinbau von Öl- oder Gasheizungen und damit von allen Heizungen, die auf fossile Brennstoffe setzen. Sie sollen zwar weiter betrieben, jedoch nicht neu installiert werden dürfen. Eine defekte Heizung kann zudem repariert werden und ist damit ebenfalls von der Austauschpflicht ausgenommen.
Wird ab 2024 eine neue Öl- oder Gasheizung installiert, muss diese beispielsweise als Hybridheizung laufen. Dabei wird ein Teil der Heizenergie durch regenerative Energiequellen bereitgestellt. Die Kombination von Öl- oder Gasheizung mit der Wärmepumpe, mit einer Pelletheizung oder mit einer Photovoltaik-Anlage ist möglich, wobei die erneuerbaren Energien den aktuellen Vorgaben der Politik zufolge mindestens 65 Prozent ausmachen müssen. Lediglich Spitzenlasten sollten durch die fossilen Brennstoffe abgefedert werden.
Verboten sind zudem ab 2024 Heizungen, die vor dem 1. Januar 1994 in Betrieb genommen wurden. Sie haben das maximal erlaubte Alter von 30 Jahren erlaubt. Der Bezirksschornsteinfeger wird die Heizungen entsprechend kontrollieren und legt einen Termin fest, bis zu dem der Austausch erfolgt sein muss. Wird der Austausch nicht vorgenommen, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro laut Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Informieren Sie sich jetzt schon über Ihre neue Heizung! Auch dann, wenn noch kein konkreter Termin für einen Austausch oder eine Ergänzung feststeht, können diesbezüglich erste Informationen eingeholt werden.
Kann ich 2023 noch eine Gasheizung einbauen?
Es ist möglich, noch in 2023 eine Gasheizung einzubauen, allerdings raten Experten in den meisten Fällen davon ab. Der Grund ist die sich möglicherweise rasch ändernde Gesetzeslage. Niemand weiß genau, ob es nicht in zehn Jahren oder sogar noch früher eine erneute Änderung geben wird. Diese kann das komplette Verbot einer Gasheizung beinhalten. Die heutige Investition in eine neue Heizung würde sich damit nicht mehr rechnen, da diese Anlage laut aktuellen Vorgaben 30 Jahre lang betrieben werden könnte. Auch wenn kein komplettes Heizungsverbot erfolgen würde, könnte die Verpflichtung zur Kombination mit regenerativen Energien bestehen. Auch das würde Zusatzkosten bedeuten.
Ist die derzeitige Gasheizung allerdings defekt und muss demnächst ohnehin ausgetauscht werden oder besteht keine Möglichkeit, ein Darlehen von der Bank für die Installation der kostenintensiven Wärmepumpenheizung zu erhalten, ist der Neueinbau einer Gasheizung noch in 2023 ratsam. Wichtig für Hauseigentümer: Maßgeblich für die neuen Regelungen nach dem GEG ist nicht der Zeitpunkt der Beauftragung einer Heizungsfirma, sondern der Beginn der Bauausführung. Liegt dieser erst in 2024, weil zum Beispiel lange Lieferfristen für Zubehörteile für eine Gasheizung bestehen, gelten auch die neuen Regelungen nach dem aktualisierten Gebäudeenergiegesetz.
Was passiert mit meiner Gasheizung nach 2025?
Nach 2025 passiert nichts mit der Gasheizung! Der Grund ist vor allem, dass Robert Habeck seine Forderungen nach einer Pflicht zum Austausch alter Heizungen zurückgenommen hat. Damit verbunden ist aber auch die Änderung zu Vorgaben für den Neueinbau von Heizungen, die jetzt ab 2024 gilt. Weist die aktuelle Gasheizung nach 2025 einen Defekt auf, kann dieser repariert werden, der Austausch der Heizung ist nicht nötig, ein Heizungsverbot besteht nicht. Ist dieser Defekt aber nicht mehr reparabel, darf keine neue Gasheizung mehr installiert werden. Dies ist nur noch in Kombination mit regenerativen Energien möglich, die zum mindestens 65 Prozent die Heizleistung erbringen müssen.
Wie lange haben Gasheizungen Bestandsschutz?
Ein komplettes Heizungsverbot soll erst ab 2045 gelten. Dann müssen nach derzeitigen Vorgaben alle Öl- und Gasheizungen außer Betrieb genommen und durch umweltfreundliche Systeme ersetzt werden. Ob dies im gewünschten Umfang umsetzbar sein wird, steht derzeit noch in den Sternen.
Aktuell betriebene Gasheizungen genießen einen Bestandsschutz, den sie erst verlieren, wenn sie nicht mehr reparabel sind und eine sogenannte Heizungshavarie vorliegt. Ist das nicht der Fall und ein Defekt kann noch repariert werden, besteht auch keine Pflicht zum Austausch der Heizung oder zu einer Integration von regenerativen Energien in das bestehende Heizsystem.
Das Heizungsverbot in Deutschland: Wer soll das alles bezahlen?
Politikern eilt der Ruf voraus, Planungen ohne genaue Überprüfung ihres möglichen Bestehens in der Realität vorzunehmen. So erging es jüngst auch Robert Habeck, der über eine Austauschpflicht bzw. ein Heizungsverbot laut nachdachte. Der Gegenwind, den er erhielt, war enorm. Nun ist sicher: Habeck scheitert mit seiner Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen , wenngleich bestimmte Änderungen dennoch in einen Gesetzesentwurf aufgenommen werden. Betroffen von den Überlegungen sind nur noch die Heizungen, die ab 2024 neu eingebaut werden müssen. Dennoch bleibt die Frage: Wer soll das alles bezahlen?
Kommt die Abwrackprämie für Gas- und Ölheizungen?
Laut Minister Robert Habeck gibt es die Abwrackprämie für Öl- und Gasheizungen bereits, wenn auch nicht unter diesem Namen. Er geht davon aus, dass die mit bis zu 40 Prozent der Installationskosten bezuschussten Wärmepumpen finanziell ähnlich behandelt werden. Wird derzeit die bestehende Heizung, die auf fossile Brennstoffe setzt, ausgetauscht oder modernisiert, kommt diese Prämie zum Tragen.
Kritiker sehen die Abwrackprämie problematisch, denn sie vermuten, dass sie einen ähnlichen Boom wie vormals die Abwrackprämie bei den Autos auslösen könnte. Dabei konnten sich die Autohersteller vor Anfragen kaum retten, nur um dann im nächsten Jahr viel zu wenig Aufträge zu haben. Die Menschen hatten den ohnehin geplanten Autokauf einfach vorgezogen, sodass es zu einer Verschiebung der eigentlichen Gleichverteilung der Autokäufe kam. Letzten Endes wurden nicht mehr Autos gekauft, sondern nur zu einem anderen Zeitpunkt.
Das könnte auch bei einer Abwrackprämie für Öl- und Gasheizungen drohen. Viele Menschen würden zugreifen, wenn die Prämie, die möglicherweise aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt werden könnte, gewährt werden sollte. Andere würden aber nicht nachziehen, weil sie das Geld für die Anschaffung dennoch nicht hätten oder weil die Heizung noch nicht in die Jahre gekommen ist. Somit würde sich die Anzahl derer, die eine neue Heizung installieren lassen würden, nicht signifikant erhöhen, es käme lediglich zu einer Verschiebung nach vorn.
Heizungsverbot: Wer soll das bezahlen?
Genau diese Frage ist immer noch nicht geklärt. Viele Verbraucher müssten Kredite aufnehmen, um eine neue Heizung überhaupt bezahlen zu können. Immerhin ist selbst bei einer Nachrüstung auf eine hybride Heizung mit Kosten von bis zu 15.000 Euro zu rechnen, wobei es auf die Art der Wärmepumpe ankommt. Eine einfache Luft-Wärmepumpe bewegt sich im genannten Kostenrahmen, andere Wärmepumpenarten sind deutlich teurer. Die Förderung, die sich derzeit auf insgesamt 40 Prozent der Gesamtkosten bezieht, ist wie folgt aufgeschlüsselt:
- 25 Prozent Förderung als Basis-Zuschuss
- 10 Prozent Förderung als Heizungstauschbonus
- 5 Prozent Förderung als Bonus für die Wärmepumpe
- Gesamt: 40 Prozent
Möglicherweise ist ein sozialer Ausgleich der Kosten durch Gelder aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung umsetzbar. Die Gelder dort stammen überwiegend aus dem Emissionshandel und aus Bundeszuschüssen. Wirklich geklärt ist die Frage, wer alles bezahlen soll, jedoch nicht.
Fachkräftemangel: Wer soll die Wärmepumpen einbauen?
Schon jetzt, Ende des ersten Quartals 2023, gibt es Installationsbetriebe, die Aufträge für den Einbau von Wärmepumpen erst für 2024 annehmen. Der Grund ist der Fachkräftemangel. Auf der einen Seite ist beschlossen, dass Wärmepumpen eingebaut werden müssen, auf der anderen Seite stehen aber keine Handwerker, die diese Leistung übernehmen können. Den Betrieben fehlt es an Fachkräften und Auszubildenden, sie können schlichtweg nicht mehr Arbeit leisten. Gleichzeitig wird die Nachfrage nach Wärmepumpen aber durch das geplante Heizungsverbot in die Höhe getrieben. Auch durch die Diskussion über eine mögliche Abwrackprämie denken viele Hausbesitzer darüber nach, die Heizung bereits jetzt tauschen zu lassen. Auch dies ist ein Kritikpunkt, dem sich Robert Habeck stellen muss: Die Frage der Finanzierbarkeit sowie der möglichen Umsetzung tauchte in seinen Überlegungen wohl nicht auf.
Woher sollen die Bauteile für so viele Wärmepumpen kommen?
Es gibt lange Wartezeiten für einzelne Bauteile für die neuen Heizungen, die mit der Wärmepumpe laufen. Einige Heizungsunternehmen gehen davon aus, dass die Hersteller einzelner Bauteile erst ab 2024 wieder lieferfähig sein werden. Die Nachfrage ist derart hoch, dass die Hersteller mit der Produktion und Lieferung nicht nachkommen. Ob Wolf, Brötje, Vaillant oder LAMBDA: Alle diese Hersteller sehen das Heizungsverbot, das jetzt erst einmal gekippt wurde, äußerst kritisch. Es ist nicht möglich, die hohe Nachfrage zu decken, sodass lange Wartezeiten unausweichlich sind. Das wiederum bringt den Nachteil mit sich, dass der geplante Umbau der Heizung eventuell erst im kommenden Jahr vorgenommen werden kann.