Kopfhörer mit aktiver Unterdrückung von Umgebungsgeräuschen sind nicht für den Mobileinsatz geeignet.
Einschränkung der Hörfähigkeit durch Kopfhörer im Straßenverkehr
Die StVO fordert Fahrer dazu auf, verantwortungsvoll mit Kopfhörern im Straßenverkehr umzugehen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Das Tragen von Kopfhörern, insbesondere solchen mit aktiver Unterdrückung von Umgebungsgeräuschen, kann im Straßenverkehr zu gefährlichen Situationen führen, da wichtige Warnsignale wie Sondersignale von Rettungsfahrzeugen oder das Hupen anderer Autofahrer nicht gehört werden können. Dies kann nicht nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, sondern auch zu einer Teilschuld führen, wenn es zu einem Unfall kommt.
Das Tragen von Kopfhörern kann Fußgänger gefährden, da wichtige Umgebungsgeräusche, wie Fahrradklingeln oder herannahende Autos, möglicherweise nicht ausreichend wahrgenommen werden können. Insbesondere Elektrofahrzeuge wie E-Autos, E-Scooter und Krafträder mit E-Antrieb erzeugen aufgrund ihrer leiseren Fahrgeräusche möglicherweise weniger Aufmerksamkeit. Diese Fahrzeuge sind jedoch immer öfter im Straßenverkehr präsent.
Die Verwendung von Kopfhörern als Freisprechanlage erlaubt es dem Fahrer, Telefonate und andere Funktionen seines Smartphones per Sprache zu steuern. Durch diese Methode kann er elektronische Geräte im Fahrzeug nutzen, ohne sie physisch aufnehmen oder halten zu müssen.
Kopfhörer können als Freisprechanlage für das Smartphone genutzt werden, um Telefonie und andere Funktionen per Sprache zu steuern.