Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) von 2016 hat die Einführung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme in Deutschland bis 2032 zur Pflicht gemacht und neue Marktrollen geschaffen.
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Update 20.04.2023: Bundestag gibt grünes Licht für beschleunigte Einführung von intelligenten Zählern
Mit dem Beschluss des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (20/5549) am 20.4.2023 hat die Regierungskoalition die Installation von Smart Metern vorangetrieben, um den Energieverbrauch effizienter zu gestalten und das Stromnetz zu entlasten.
Revision des Messwesens durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) im September 2016
Das Messstellenbetriebsgesetz hat in Deutschland eine umfassende Reform des Messwesens eingeleitet und schreibt den flächendeckenden Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen bis zum Jahr 2032 vor. Diese werden von einem grundzuständigen Messstellenbetreiber bereitgestellt.
Früher wurden bei Haushaltskunden vor allem analoge Ferraris-Zähler, digitale Zähler und kommunikative Zähler oder RLM-Systeme verbaut. Doch es gibt nun neue Zählersysteme, die zum Einsatz kommen.
- Moderne Messeinrichtungen, auch bekannt als mME, sind digitale Zähler, die eine Schnittstelle zur Verbindung mit einem Smart Meter Gateway (SMGW) haben und in der Lage sind, Daten über einen längeren Zeitraum zu speichern. Es findet jedoch kein automatischer Datenversand statt.
- Wenn ein Messsystem über ein Smart Meter Gateway in ein Kommunikationsnetzwerk eingebunden ist und die erfassten Daten sicher versendet werden können, spricht man von einem intelligenten Messsystem.
Mess- und Zählvorschriften für Energieverbraucher haben eine bedeutende Auswirkung auf die Interaktionen innerhalb des Energiemarktes.
Die Einführung moderner Messeinrichtungen im Jahr 2017 hat den Weg für eine flächendeckende Implementierung von intelligenten Messsystemen geebnet. Die Genehmigung des Rollouts durch das BSI im Jahr 2020 und die Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes tragen zu einem erfolgreichen Einbau bei.
Rückzug der Markterklärung für den flächendeckenden Einsatz von intelligenten Messsystemen im Jahr 2021
Mit Wirkung für die Vergangenheit hat das BSI am 20. Mai 2022 beschlossen, die Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 zur Bestimmung der technischen Möglichkeit von intelligenten Messsystemen gemäß § 30 MsbG aufzuheben.
Durch eine Entscheidung des BSI wurde festgestellt, dass der Betrieb und Einbau von intelligenten Messsystemen keine erheblichen Gefahren darstellt. Messstellenbetreiber können somit frei entscheiden, ob sie solche Systeme nutzen möchten oder nicht.
Restliche Kosten der Verteilernetzbetreiber werden als zusätzliche Aufwendungen im Netzentgeltsystem erfasst.
Wenn es um die Kostenprüfung und Anpassungsregelungen nach § 5 ARegV geht, müssen die Ausgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nicht in den Erlösobergrenzen des VNB berücksichtigt werden, wie es in § 7 Abs.2 MsbG festgelegt ist.
Für moderne Messgeräte und intelligente Messsysteme ist der Netzbetreiber oder die Netzbetreibergesellschaft in der Regel für die Aufgabe des Verteilnetzbetreibers und des grundzuständigen Messstellenbetreibers verantwortlich. Allerdings kann es durch eine mangelnde Trennung dieser Aufgaben zu einer Quersubventionierung kommen und Verbraucher müssen somit unter Umständen mehrfach für die neue Messinfrastruktur bezahlen.
Um eine faire Kostenaufteilung zwischen Netzbetreibern und Messstellenbetreibern zu gewährleisten, sieht die ARegV vor, dass die Kosten für sämtliche Zähler im Basisjahr 2016 noch in den Erlösobergrenzen der Netzbetreiber enthalten waren. Mit dem Rollout von modernen Smart Metern sollen diese Kosten jedoch schrittweise auf den Messstellenbetreiber übertragen werden. Dementsprechend müssen die Erlösobergrenzen-Anteile der Netzbetreiber langfristig um diese Kosten korrigiert werden, die nunmehr beim Messstellenbetreiber für die Smart Meter anfallen und nicht mehr beim Netzbetreiber erfasst werden.
Die Trennung des Messstellenbetriebs liegt in der Zuständigkeit der Regulierungsbehörden. Trotz dieser Trennung bleiben einige Kosten im Netzentgeltsystem erhalten, die als Zusatzkosten angesehen werden können und nicht vermieden werden können.
Laut § 3 Absatz 4 Satz 2 MsbG sind die Tätigkeiten des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der buchhalterischen Entflechtung in § 6b EnWG von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung abzugrenzen und in einem separaten geprüften Tätigkeitsabschluss zu verzeichnen.
Die Überwachung des Tätigkeitsabschlusses bei Netzbetreibern in Bundeszuständigkeit, die für die grundzuständige Messstellenbetreibung für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zuständig sind, gehört zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur.
Einbauvorschriften und das Messstellenbetriebsgesetz im Fokus
Messstellenbetreiber haben die Möglichkeit, intelligente Messsysteme im Einklang mit den Gesetzen zu betreiben und einzubauen. Allerdings besteht keine Verpflichtung mehr zur Installation, da die Markterklärung für den Rollout im Jahr 2021 zurückgenommen wurde.
Welche Messstellenbetreiber gibt es?
Messstellenbetreiber bieten ihre Dienstleistungen in einer Vielzahl von Bereichen und Messverfahren an, wobei es unterschiedliche Anbieter gibt. Hier sind einige der bekanntesten Messstellenbetreiber aufgeführt.
- Stromnetzbetreiber: Die Messung des Stromverbrauchs und der Einspeisung von erneuerbaren Energien in das Stromnetz obliegt Stromnetzbetreibern. In Deutschland sind führende Betreiber Amprion, TenneT und 50Hertz.
- GasnetzbetreiberIn Deutschland gibt es verschiedene Gasnetzbetreiber, darunter Unternehmen wie Open Grid Europe und Gascade, die für die Messung des Gasverbrauchs und der Einspeisung ins Gasnetz verantwortlich sind.
- Wasser- und Abwassernetzbetreiber: Die Verantwortung für die Messung des Wasserverbrauchs und der Abwassermenge liegt bei den Betreibern der Wasser- und Abwassernetze. Bekannte Unternehmen, die diese Aufgabe in Deutschland erfüllen, sind die Berliner Wasserbetriebe und die Stadtwerke München.
- Telekommunikationsanbieter: Telekommunikationsanbieter wie die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica überwachen und messen kontinuierlich die Verfügbarkeit und Qualität ihrer Dienstleistungen, um sicherzustellen, dass ihre Kunden jederzeit eine zuverlässige Verbindung haben.
- Verkehrsbetriebe: Die Digitalisierung hat auch den Verkehrsbetrieben neue Möglichkeiten eröffnet. Sie setzen innovative Technologien ein, um ihre Dienstleistungen zu verbessern und die Effizienz zu steigern.
Unterschiedliche Anbieter von Messstationen haben sich auf bestimmte Messverfahren und Einsatzbereiche spezialisiert, um ihren Kunden eine bestmögliche Messung zu ermöglichen.
Liste und Tabelle Netzstellenbetreiber: Es gibt eine große Anzahl von Messstellenbetreibern in Deutschland, die für die Bereitstellung von Strom- und Gaszählern zuständig sind.
Messstellenbetreiber | Anschrift | Webseite | Messstellenbetreiber für Strom |
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Discovergy GmbH | Sofienstraße 7A, 69115 Heidelberg | Discovergy GmbH |
Stromnetz Hamburg GmbH | Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg | Stromnetz Hamburg |