Wer haftet für Schäden durch nicht geräumtes Laub?

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Der Herbst ist nicht nur eine schöne Jahreszeit mit buntem Laub, sondern kann auch zu gefährlichen Situationen führen, wenn die Verantwortlichen ihrer Räumpflicht nicht nachkommen. Wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg ausrutscht und sich verletzt, können sowohl Grundstückseigentümer als auch Mieter teuer zur Kasse gebeten werden. Um sich vor den finanziellen Folgen solcher Unfälle zu schützen, empfiehlt Bianca Boss, Vorständin beim Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV), den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.

Schutz vor Schadenersatz: Räumpflicht im Herbst

Die Räumpflicht für Herbstlaub liegt grundsätzlich bei den Kommunen, wenn es um öffentliche Straßen und Wege geht. Sobald jedoch private Grundstücke an die Gehwege angrenzen, übernehmen die Grundstückseigentümer die Verantwortung für die Räumung. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen sie das Grundstück, die Gehwege und die Eingänge von Laub befreien. Wenn diese Pflicht nicht ausreichend erfüllt wird, können Schadenersatzforderungen entstehen, wenn Personen auf dem Laub ausrutschen, warnt Boss.

Vermietete Immobilien unterliegen oft der Verkehrssicherungspflicht, die auf die Mieter übertragen wird. Im Falle eines Schadens können auch die Mieter zur Verantwortung gezogen werden. Dies kann zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen und im schlimmsten Fall sogar zu einer Pfändungsgrenze führen.

Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Ihnen im Falle von Schäden durch Herbstlaub einen umfassenden Versicherungsschutz. Sie begleicht nicht nur die Kosten der gesetzlichen Haftpflicht, sondern wehrt auch ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen ab – sogar vor Gericht.

Bianca Boss rät Vermietern von Immobilien, zusätzlich zur Privathaftpflichtversicherung auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Insbesondere unbebaute Grundstücke oder vermietete Gebäude, die nicht vom Eigentümer bewohnt werden, sollten separat abgesichert werden. Um sicherzustellen, dass die Versicherungspolice den individuellen Bedürfnissen entspricht, sollten die Bedingungen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls der Versicherer kontaktiert werden.

Durch regelmäßige Überprüfung der Deckungslücken kann man sicherstellen, dass man im Schadensfall ausreichend versichert ist.

Um sich vor den finanziellen Konsequenzen von Schäden durch Herbstlaub zu schützen, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Diese leistet nicht nur Entschädigung für entstandene Schäden, sondern wehrt auch ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen ab.

Zusätzlich zur Privathaftpflichtversicherung sollten Vermieter auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Diese schützt sie vor finanziellen Folgen bei Schäden an ihrem vermieteten Eigentum. Um sicherzugehen, dass die Versicherung ausreichenden Schutz bietet, sollten regelmäßig die Deckungslücken überprüft werden.

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